Entscheid R-101-15 vom 26. November 2015 betreffend Arbeitsverhältniss
Thematisierung, ob vorliegend sachlich zureichende Gründe für die Kündigung vorlagen, was bejaht wurde. Entsprechend keine Entschädigung geschuldet. Erörterung des Einflusses der Kündigung auf die zwischen den Parteien bestehende Rückzahlungsvereinbarung hinsichtlich der von der Angestellten erhaltenen Ausbildungsleistungen.
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Entscheid R-101-15 vom 26. November 2015 betreffend Arbeitsverhältniss
Thematisierung, ob vorliegend sachlich zureichende Gründe für die Kündigung vorlagen, was bejaht wurde. Entsprechend keine Entschädigung geschuldet. Erörterung des Einflusses der Kündigung auf die zwischen den Parteien bestehende Rückzahlungsvereinbarung hinsichtlich der von der Angestellten erhaltenen Ausbildungsleistungen.
Entscheid R-106-14 vom 11. Juni 2015 betreffend Beendigung der Amtsdauer/Beschluss der Synode
Zu thematisieren war der Wohnsitzwechsel eines Synodalen während laufender Amtsperiode: Notwendig ist ein Gesuch an die Synode um vorzeitige Entlassung aus dem Amt, welches die Geschäftsleitung der Synode hätte bewilligen müssen.
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Entscheid R-106-14 vom 11. Juni 2015 betreffend Beendigung der Amtsdauer/Beschluss der Synode
Zu thematisieren war der Wohnsitzwechsel eines Synodalen während laufender Amtsperiode: Notwendig ist ein Gesuch an die Synode um vorzeitige Entlassung aus dem Amt, welches die Geschäftsleitung der Synode hätte bewilligen müssen.
Entscheid R-105-14 vom 11. Juni 2015 betreffend Beendigung der Amtsdauer
Zu thematisieren war der Wohnsitzwechsel eines Synodalen während laufender Amtsperiode: Notwendig ist ein Gesuch an die Synode um vorzeitige Entlassung aus dem Amt, welches die Geschäftsleitung der Synode hätte bewilligen müssen.
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Entscheid R-105-14 vom 11. Juni 2015 betreffend Beendigung der Amtsdauer
Zu thematisieren war der Wohnsitzwechsel eines Synodalen während laufender Amtsperiode: Notwendig ist ein Gesuch an die Synode um vorzeitige Entlassung aus dem Amt, welches die Geschäftsleitung der Synode hätte bewilligen müssen.
Entscheid R-103-14 vom 24. November 2014 betreffend Anordnung eines Zweckverbandes/Aufsichtsbeschwerde
Erörterung der Unterschiede von Rekurs in Stimmrechtssachen, Gemeindebeschwerde nach § 151 GG sowie Rekurs nach § 152 GG mit Blick auf die Legitimation. Vorliegend Rekurrentin für letzteren nicht legitimiert mangels Beschwer.
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Entscheid R-103-14 vom 24. November 2014 betreffend Anordnung eines Zweckverbandes/Aufsichtsbeschwerde
Erörterung der Unterschiede von Rekurs in Stimmrechtssachen, Gemeindebeschwerde nach § 151 GG sowie Rekurs nach § 152 GG mit Blick auf die Legitimation. Vorliegend Rekurrentin für letzteren nicht legitimiert mangels Beschwer.
Entscheid R-102-14 vom 13. Mai 2015 betreffend Mietzinserhöhung einer Wohnung
Thematisierung der Voraussetzung der Anfechtbarkeit eines Rückweisungsentscheids des Synodalrats an die Kirchgemeinde. (Entscheid bestätigt durch das Bundesgericht mit Urteil BGer 8C_451/2015 vom 29. Januar 2016.)
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Entscheid R-102-14 vom 13. Mai 2015 betreffend Mietzinserhöhung einer Wohnung
Thematisierung der Voraussetzung der Anfechtbarkeit eines Rückweisungsentscheids des Synodalrats an die Kirchgemeinde. (Entscheid bestätigt durch das Bundesgericht mit Urteil BGer 8C_451/2015 vom 29. Januar 2016.)
Entscheid R-105-13 vom 27. November 2014 betreffend Protokollberichtigung
Erörterung der Protokollierung eines Traktandums, bei dem die Vorsteherschaft nur aus ihrem Tätigkeitsbereich berichtet, wo also weder Beratung noch Beschlussfassung möglich ist.
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Entscheid R-105-13 vom 27. November 2014 betreffend Protokollberichtigung
Erörterung der Protokollierung eines Traktandums, bei dem die Vorsteherschaft nur aus ihrem Tätigkeitsbereich berichtet, wo also weder Beratung noch Beschlussfassung möglich ist.
Entscheid R-104-14 vom 27. November 2014 betreffend Rekurs in Stimmrechtssachen
Erörterung der Frage, ob im vorliegenden Fall die Stimmberechtigten über genügende sachliche wie auch objektive Informationen über ein Traktandum (i.c. Kirchenneubau) verfügten, um ihren Willen zum Geschäft frei und unverfälscht bilden und dazu abstimmen konnten. Dies wurde vorliegend bejaht.
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Entscheid R-104-14 vom 27. November 2014 betreffend Rekurs in Stimmrechtssachen
Erörterung der Frage, ob im vorliegenden Fall die Stimmberechtigten über genügende sachliche wie auch objektive Informationen über ein Traktandum (i.c. Kirchenneubau) verfügten, um ihren Willen zum Geschäft frei und unverfälscht bilden und dazu abstimmen konnten. Dies wurde vorliegend bejaht.
Entscheid R-101-14 vom 22. Oktober 2014 betreffend Rekurs in Stimmrechtssachen
Stellen sich nicht mehr Personen für eine Behördenmitgliedschaft zur Wahl als Vakanzen bestehen, mithin keine überzählichen Vorschläge vorliegen, kann von einer Auszählung abgesehen werden, wenn dies nicht ausdrücklich verlangt wird.
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Entscheid R-101-14 vom 22. Oktober 2014 betreffend Rekurs in Stimmrechtssachen
Stellen sich nicht mehr Personen für eine Behördenmitgliedschaft zur Wahl als Vakanzen bestehen, mithin keine überzählichen Vorschläge vorliegen, kann von einer Auszählung abgesehen werden, wenn dies nicht ausdrücklich verlangt wird.
Entscheid R-102-13 vom 28. November 2013 betreffend Kirchenaustritt
Thematisierung der Zulässigkeit eines partiellen Kirchenaustritts.
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Entscheid R-102-13 vom 28. November 2013 betreffend Kirchenaustritt
Thematisierung der Zulässigkeit eines partiellen Kirchenaustritts.
Entscheid R-101-13 vom 6. Juni 2013 betreffend Kirchenzugehörigkeit
Thematisierung der steuerrechtlichen Folgen, wenn die Rekurrentin bei der Einwohnerkontrolle als zur römisch-katholischen Kirche zugehörig geführt ist, obwohl sie Mitglied einer evangelischen Gemeinde ist. Keine Nichtigkeit des an sich falschen rechtskräftigen Einschätzungsentscheids.
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Entscheid R-101-13 vom 6. Juni 2013 betreffend Kirchenzugehörigkeit
Thematisierung der steuerrechtlichen Folgen, wenn die Rekurrentin bei der Einwohnerkontrolle als zur römisch-katholischen Kirche zugehörig geführt ist, obwohl sie Mitglied einer evangelischen Gemeinde ist. Keine Nichtigkeit des an sich falschen rechtskräftigen Einschätzungsentscheids.