Rekurskommission
Die Rekurskommission ist die Judikative der Körperschaft. Sie arbeitet unabhängig und ist nur dem Recht verpflichtet. Sie wird von der Synode jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Als richterliche Instanz nimmt die Rekurskommission insbesondere wahr: Beurteilung von Rekursen zu Anordnungen der Körperschaft, zu Reglementen, Beschlüssen und Rechtsakten der Synode sowie zu Entscheiden und Anordnungen des Synodalrates, der Kirchgemeinden und der Zweckverbände.
Kontakt
Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft
des Kantons Zürich
Minervastrasse 99
8032 Zürich
Tel: 044 380 82 02
rekurskommission@zhkath.ch
Die Rekurskommission setzt sich für den Rest der Amtsdauer 2017-2021 wie folgt zusammen:
Tobias Kazik (Juristischer Sekretär), Astrid Hirzel, Anand Pazhenkottil, Beryl Niedermann (Präsidentin), Martin Sarbach, Davide Loss (v.l.n.r.)
Anforderungsprofil für Mitglieder der Rekurskommission
Anhaltspunkte für die Beurteilung der persönlichen Eignung der Mitglieder der RKRekursentscheide
Die Entscheide über die Rekurse werden hier publiziert.
Jahresberichte
Gestützt auf Art. 51 der Kirchenordnung der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich vom 29. Januar 2009 erstattet die Rekurskommission der Synode jährlich Bericht über ihre Tätigkeit.Merkblatt Rechtsmittel
Mit der neuen kirchlichen Gesetzgebung im Kanton Zürich wurde der Rechtsschutz innerhalb der Kirche erheblich ausgebaut. Damit einher ging u.a. auch die Schaffung der Rekurskommission.Informationen für Kirchgemeinden