Rekurskommission
Die Rekurskommission ist die Judikative der Körperschaft. Sie arbeitet unabhängig und ist nur dem Recht verpflichtet. Sie wird von der Synode jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Als richterliche Instanz nimmt die Rekurskommission insbesondere wahr: Beurteilung von Rekursen zu Anordnungen der Körperschaft, zu Reglementen, Beschlüssen und Rechtsakten der Synode sowie zu Entscheiden und Anordnungen des Synodalrates, der Kirchgemeinden und der Zweckverbände.
Kontakt
Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich
c/o Silvia Eggenschwiler Suppan
Kull Ruzek Eggenschwiler Rechtsanwälte
Florastrasse 1
8008 Zürich
+41 44 254 32 17
rekurskommission@zhkath.ch
Die Zusammensetzung der Rekurskommission für die Amtsdauer 2025-2029:
Silvia Eggenschwiler Suppan (Präsidentin), Astrid Hirzel, Davide Loss, David Henseler, Jörg Ganster.
[Bild folgt.]
Die Entscheide der Rekurskommission werden hier publiziert.
Die Rekurskommission überprüft im Rahmen eines Rekursverfahrens sowohl die richtige Rechtsanwendung als auch die richtige Ermessensausübung der verschiedenen Stellen. Die Entscheide der Rekurskommission über die von ihr behandelten Verfahren werden hier publiziert.
Jahresberichte
Gestützt auf Art. 51 der Kirchenordnung der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich vom 29. Januar 2009 erstattet die Rekurskommission der Synode jährlich Bericht über ihre Tätigkeit.Merkblatt Rechtsmittelbelehrungen
Anordnungen und Personalentscheide sind als formelle Verfügungen zu erlassen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen, wobei die Formulierungen im Merkblatt verwendet werden können.Öffentliche Parteiverhandlung
Das Verfahren vor der Rekurskommission ist grundsätzlich schriftlich und persönliche Anhörungen oder mündliche Verhandlungen werden praxisgemäss nur ausnahmsweise durchgeführt.Auskünfte über Rechtsmittelverfahren
Dritten werden - im Unterschied zu Parteien, Verfahrensbeteiligten oder gehörig bevollmächtigten Vertretern - keine Auskünfte über Rechtsmittelverfahren erteilt.