Organisation
Die Katholische Kirche im Kanton Zürich ist auf eine besondere Weise organisiert: Seelsorgende und engagierte Laien, Hierarchie und demokratisch gewählte Gremien tragen gemeinsam Verantwortung für das kirchliche Leben.
Der Kanton Zürich anerkennt die Römisch-katholische Körperschaft und ihre Kirchgemeinden als selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Damit haben die Kirchgemeinden das Recht, Steuern einzuziehen und der Kanton unterstützt die Kirche für Leistungen, welche der ganzen Gesellschaft zugute kommen.
Andererseits ist die kantonale Körperschaft verpflichtet, sich demokratisch zu organisieren und über die Verwendung ihrer Gelder öffentlich Rechenschaft abzulegen. Basis für diese staatskirchenrechtliche Struktur bilden das Kirchengesetz des Kantons Zürich und die Kirchenordnung der Körperschaft. Kirchlich gehört das Gebiet des Kantons Zürich zum Bistum Chur.