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Pfarreien und Kirchgemeinden

Das kirchliche Leben findet zur Hauptsache in den insgesamt 95 Pfarreien der 74 Kirchgemeinden im Kanton statt.

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Theateraufführung in einer Kirchgemeinde.
Die katholische Gemeindeorganisation basiert auf drei Ebenen:

  • der kirchenrechtlichen von Pfarrei und Pfarramt
  • der zivilrechtlichen der kirchlichen Stiftungen
  • der öffentlich-rechtlichen der Kirchgemeinde

Pfarrei und Kirchgemeinde

Die Pfarrei ist gemäss kanonischem, also kirchlichem Recht eine Gemeinschaft von Gläubigen. Alle Pfarreien werden von einem gewählten Pfarrer oder von einer oder einem Pfarreibeauftragten geleitet. Ihnen stehen an den meisten Orten ein Pfarreirat als Beratungsgremium sowie kirchliche Vereine und Gruppen zur Seite. Weil die Pfarrei im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches keine Rechtspersönlichkeit ist, übernehmen einerseits kirchliche Stiftungen und privatrechtliche Kultusvereine, andererseits Kirchgemeinden als Träger die Sicherstellung der materiellen Grundlagen für die Erfüllung der Aufgaben.

Kirchenstiftung und Kirchenpflege

In vielen Kirchgemeinden und Pfarreien gehören Liegenschaften wie die Kirche, das Pfarrhaus oder das Pfarreizentrum einer kirchlichen Stiftung. Diese Stiftungen sind die zivilrechtlichen Vertreterinnen des Pfarramtes und Trägerinnen von dessen Vermögen. Sie unterstehen nicht der staatlichen Aufsicht, sondern der Administration und der kirchlichen Jurisdiktion des Bischofs der Diözese Chur, der auch die Stiftungsratsmitglieder ernennt.

Mit der Bildung und Anerkennung der Kirchgemeinden 1963 haben diese grundsätzlich die Aufgabe der Finanzierung der Pfarrei übernommen. Eine gewählte Kirchenpflege führt die Geschäfte der Kirchgemeinde, eine Rechnungsprüfungskommission wacht über die finanziellen Belange.