Über uns

Synodalrat

Der Synodalrat ist die Exekutive der Zürcher Katholikinnen und Katholiken. Ihr gehören neun nebenamtliche, von der Synode (Kirchenparlament) gewählte Frauen und Männer an.

Synodalrat der Katholischen Kirche im Kanton Zürich
Sekretariat
Hirschengraben 66
8001 Zürich
Telefon 044 266 12 12
@zhkath.ch

 

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Der neue Synodalrat der Katholischen Kirche im Kanton Zürich mit Präsident Raphael Meyer (Bildmitte stehend). Von links stehend: Vera Newec, Martin Stewen, Andreas Kopp, Daniel Otth; von links sitzend: Tobias Grimbacher, Barbara Winter-Werner, Thomas Schwyzer, Petra Zermin. Foto: Linda Pollari

Der Synodalrat vertritt die Körperschaft nach aussen, ist Ansprechpartner für den Regierungsrat und nimmt Stellung zu Fragen, die die Katholische Kirche im Kanton Zürich betreffen. Die Exekutive stützt sich bei der Bewältigung ihrer Aufgaben auf eine Verwaltung ab. An den Sitzungen nehmen der Generalvikar und der Generalsekretär der Verwaltung mit beratender Stimme teil.

Der Synodalrat übt zudem die Oberaufsicht über Kirchgemeinden aus, entscheidet über Gebietsveränderungen bei den Kirchgemeinden und genehmigt deren Kirchgemeindeordnungen.

Zu den prioritären Aufgaben des Synodalrats zählen

  • die Umsetzung der Parlamentsbeschlüsse,
  • die Umsetzung des Finanzausgleichs,
  • die Erarbeitung des Voranschlags sowie die Erstellung von Jahresrechnung und Jahresbericht.

Letztere beiden gehen gemäss Kirchengesetz auch an den Regierungsrat respektive den Kantonsrat.

Die Wahl der Synodalratsmitglieder durch die Synode erfolgt für eine Amtsdauer von vier Jahren und ist auf drei Amtsperioden beschränkt. Mindestens ein Mitglied muss Priester oder Diakon sein und wird der Synode vom Seelsorgekapitel vorgeschlagen.

Kirchengesetz des Kantons Zürich

Kirchenordnung der Körperschaft

Weitere Rechtsgrundlagen