Synodalrat
Synodalrat der Katholischen Kirche im Kanton Zürich
Sekretariat
Hirschengraben 66
8001 Zürich
Telefon 044 266 12 12
synodalrat@zhkath.ch
Der neue Synodalrat der Katholischen Kirche im Kanton Zürich mit Präsident Raphael Meyer (Bildmitte stehend). Von links stehend: Vera Newec, Martin Stewen, Andreas Kopp, Daniel Otth; von links sitzend: Tobias Grimbacher, Barbara Winter-Werner, Thomas Schwyzer, Petra Zermin. Foto: Linda Pollari
Der Synodalrat vertritt die Körperschaft nach aussen, ist Ansprechpartner für den Regierungsrat und nimmt Stellung zu Fragen, die die Katholische Kirche im Kanton Zürich betreffen. Die Exekutive stützt sich bei der Bewältigung ihrer Aufgaben auf eine Verwaltung ab. An den Sitzungen nehmen der Generalvikar und der Generalsekretär der Verwaltung mit beratender Stimme teil.
Der Synodalrat übt zudem die Oberaufsicht über Kirchgemeinden aus, entscheidet über Gebietsveränderungen bei den Kirchgemeinden und genehmigt deren Kirchgemeindeordnungen.
Zu den prioritären Aufgaben des Synodalrats zählen
- die Umsetzung der Parlamentsbeschlüsse,
- die Umsetzung des Finanzausgleichs,
- die Erarbeitung des Voranschlags sowie die Erstellung von Jahresrechnung und Jahresbericht.
Letztere beiden gehen gemäss Kirchengesetz auch an den Regierungsrat respektive den Kantonsrat.
Die Wahl der Synodalratsmitglieder durch die Synode erfolgt für eine Amtsdauer von vier Jahren und ist auf drei Amtsperioden beschränkt. Mindestens ein Mitglied muss Priester oder Diakon sein und wird der Synode vom Seelsorgekapitel vorgeschlagen.
Kirchengesetz des Kantons Zürich
Kirchenordnung der Körperschaft
Ressortverteilung Synodalrat
Die Mitglieder des Rates sind jeweils für unterschiedliche Ressorts zuständig und teilen sich so die Verantwortlichkeiten.Mitarbeitende des Synodalrats
Die Verwaltung des Synodalrates unterstützt diesen in administratives und organisatorischer Hinsicht. Ausserdem bietet sie Unterstützung in verschiedenen Themen für Kirchgemeinden und Pfarreien an.Aufsichtskommission
Der Synodalrat verfügt mit der Aufsichtskommission über eine eigenständige und weisungsbefugte Kommission, die die Aufsicht über die Kirchgemeinden und Zweckverbände hat.Das hat der Synodalrat beschlossen.