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Suche Dateien: Protokolle der Synode, des Synodalrats

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Motion Monika Zimmerli: Partnerschaftliches Leben der Angestellten ist Privatsache

Bericht und Antrag der Geschäftsleitung an die Synode. Ersatzwahl Synode. Kirchgemeinde Meilen

Bericht und Antrag des Synodalrates an die Synode. Ersatzwahl Synode. Kirchgemeinde Meilen

Bericht und Antrag der Finanzkommission an die Synode

Substanzielles Protokoll vom 13. April 2023

3.19 Reglement Verhaltenskodex

Teilrevision AO; Reglement gestützt auf 3.1 § 8c AO

Einladung mit Traktandenliste

Glossar zu Budget und Erfolgsrechnung 2024 der Körperschaft

Bericht und Antrag an die Synode Nr. 569 vom 25. September 2023 zum Budget 2024 der Körperschaft

MM JI neue Religionsdelegierte.pdf

Synoden-Sitzungen und -Stämme 2024

Beschlussprotokoll vom 6. Juli 2023

Beschlussprotokoll vom 22. Juni 2023

Beschlussprotokoll vom 13. April 2023

Jahresbericht Rekurskommission 2021

Substanzielles Protokoll vom 1. Dezember 2022

Substanzielles Protokoll vom 3. November 2022

Substanzielles Protokoll vom 30. Juni 2022

Beschlussprotokoll vom 1. Dezember 2022

Beschlussprotokoll vom 3. November 2022

Substanzielles Protokoll vom 23. Juni 2022

Entscheid R-106-20 und R-107-20 vom 8. Juli 2022 betr. Kündigung, Freistellung und Kostenfolge

Bei Ansprüchen aus öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen ergibt sich ein Anspruch auf eine öffentliche Verhandlung. Es konnte offenbleiben, ob Art. 6 Ziff. 1 EMRK, der grundsätzlich nur vor Gerichten und gerichtlichen Behörden Anwendung findet, im vorliegenden Fall auch für die Vorinstanz als verwaltungsinterne Rekursinstanz Anwendung findet (E. 2.7). Der Arbeitnehmerin, die als Jugendbeauftragte (zu 50 % als Religionspädagogin im Bereich Katechese und zu 50 % als Religionspädagogin im Bereich Jugendarbeit) angestellt war, wurde rechtmässig gekündigt; der ordentlichen Kündigung des Anstellungsverhältnisses lagen sachliche Gründe zugrunde. Es ist daher nicht zu beanstanden, dass die Kirchgemeinde die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen hat. Damit hat die Arbeitnehmerin keinen Anspruch auf Entschädigung über die Anstellungsdauer hinaus (E. 5). Der Synodalrat verletzte die der Kirchgemeinde in personalrechtlichen Angelegenheiten zustehende Gemeindeautonomie, indem sie ihr Ermessen anstelle desjenigen der Kirchgemeinde setzte und damit die Freistellung der Arbeitnehmerin als unverhältnismässig erachtete. Die Freistellung erfolgte demnach rechtmässig (E. 6). Der Synodalrat nahm eine rechtsfehlerhafte Kostenauflage zulasten der Kirchgemeinde vor, welche sie mit dem übermässigen Aufwand der Arbeitnehmerin begründete. Der Kirchgemeinde hätten keine Verfahrenskosten auferlegt werden dürfen. Demgegenüber war es gerechtfertigt, der Arbeitnehmerin für ihre übermässig umfangreichen und weitschweifigen Eingaben reduzierte Verfahrenskosten aufzuerlegen (E. 7). Damit erweisen sich die Kündigung und die Freistellung der Arbeitnehmerin als rechtmässig (E. 8). Abweisung des Rekurses der Arbeitnehmerin; Gutheissung des Rekurses der Kirchgemeinde.

Synoden-Sitzungen und -Stämme 2023

Substanzielles Protokoll vom 8. September 2022

Beschlussprotokoll vom 8. September 2022

Beschlussprotokoll vom 30. Juni 2022

Beschlussprotokoll vom 23. Juni 2022

Substanzielles Protokoll vom 7. April 2022

Beschlussprotokoll vom 7. April 2022

5.25a Pflichtenheft Leitungsassistentin /Leitungsassistent