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Merkblatt Rechtsmittel

Mit der neuen kirchlichen Gesetzgebung im Kanton Zürich wurde der Rechtsschutz innerhalb der Kirche erheblich ausgebaut. Damit einher ging u.a. auch die Schaffung der Rekurskommission als oberste Rechtsmittelinstanz der röm.-kath. Körperschaft. Sie ist für die Behandlung von Rekursen gemäss Art. 47 KO zuständig.