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Rekursentscheide

Die Rekurskommission überprüft im Rahmen eines Rekursverfahrens sowohl die richtige Rechtsanwendung als auch die richtige Ermessensausübung der verschiedenen Stellen.

Die Entscheide über die Rekurse werden hier publiziert.

Entscheid R-102-11 vom 26. Januar 2012 betreffend Rekurs in Stimmrechtssachen etc.

Rekurs gegen ein anlässlich einer Kirchgemeindeversammlung beschlossenes Bauprojekt, wobei seitens des Rekurrenten gegenüber dem Versammlungsleiter irreführende bzw. falsche Information vorgeworfen wurde. Stimmrechtsverletzung verneint.

Entscheid R-101-10 vom 15. August 2011 betreffend Kirchenaustritt

Thematisierung der Möglichkeit und Tragweite einer Austrittserklärung, wonach der Austrittswillige zwar aus der staatskirchenrechtlichen Körperschaft austreten, weiterhin aber zur Kirche gehören und katholischer Gläubiger bleiben wollte.

Entscheid R-101-11 vom 21. März 2011 betreffend Rekurs in Stimmrechtssachen

Thematisierung der Durchführung der Erneuerungswahl der Synode durch die Kreiswahlvorsteherschaft im Falle einer nicht stillen Wahl. Keine Unregelmässigkeiten/Unzulässigkeiten festgestellt im vorliegenden Fall.

Entscheid R-103-10 vom 24. November 2010 betreffend Steuerrückerstattung

Die Rekurskommission ist für die Durchführung eines Revisionsverfahrens hinsichtlich einer rechtskräftigen Steuerveranlagungsverfügung nicht zuständig. Das Vorliegen eines Veranlagungsfehlers führt nur in Ausnahmefällen zur Nichtigkeit der Verfügung.