Die Revisionsstelle

Aufgaben der Revisionsstelle (Art. 52c BVG)

Die Revisionsstelle prüft unter anderem, ob die Jahresrechnung und die Alterskonten den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Sie hält ihre Feststellungen in einem Bericht (Revisionsbericht) zuhanden des obersten Organs fest. Dieser Bericht bestätigt die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften und enthält eine Empfehlung über die Genehmigung oder Rückweisung der Jahresrechnung.

Mit der Revision dieser Pensionskasse ist die Firma
BDO AG aus St. Gallen beauftragt.

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Kontakt

Pensionskasse für Angestellte der röm.-kath. Kirchgemeinden
des Kantons Zürich

Geschäftsstelle:
Pensionskasse für Angestellte der röm.-kath.
Kirchgemeinden des Kantons Zürich
c/o Allvisa Services AG
Postfach
8027 Zürich 

Geschäftsführer:
Herr Roni Montalta

Verwaltung:
Frau Bruna Mineiro
Frau Andrea Keller

052 208 92 77