Aktuell
Jahresbericht 2022
Information an unsere Versicherte
UBS übernimmt Credit Suisse (CS)
Hat das Auswirkungen auf die PK RKA?
Aktuelle Grenzbeträge 2023
Merkblatt über die aktuellen Grenzbeträge 2022 und 2023.
Der BVG-Mindestzinssatz bleibt bei 1%
Bern, 12.10.2022 - Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch im kommenden Jahr bei 1%. An seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 ist der Bundesrat darüber informiert worden, dass auf eine Überprüfung des Satzes in diesem Jahr verzichtet wird. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss.
AHV-Revision 21: Annahme am 25.09.2022
Der Souverän hat die Revision der 1. Säule AHV, welche unter anderem die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf Alter 65, der Flexibilisierung des Rentenbeginns zwischen Alter 63 und Alter 70 sowie der Erhöhung der MwSt. ab 2024 um 0.4% auf 8.1% zugestimmt.
Jahresbericht 2021
Information an unsere Versicherte
Unsere Pensionskasse erhält acht Millionen Franken von der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich
Wir möchten Sie vorab über die zusätzliche Abfederungsmassnahme informieren. Sie müssen das Schreiben nicht an die Versicherten weiterleiten. Die Destinatäre erhalten dieses Schreiben separat in den nächsten Tagen. Weiter werden die Betroffenen persönlich mit einem neuen Vorsorgeausweis informiert.
Verzinsung Altersguthaben für das Jahr 2021
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 3. November 2021 entschieden, den BVG-Mindestzinssatz bei 1.0% zu belassen. Die finanzielle Situation der Pensionskasse erlaubt es, auch den überobligatorischen Teil mit 1.0% zu verzinsen. Deshalb hat sich der Stiftungsrat entschieden, das Altersguthaben im Jahr 2021 umhüllend mit 1.0% zu verzinsen.
Pensionskassenbeiträge 2022
Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf den 1. Januar 2022.
Merkblatt Umwandlungssatz
Als verantwortungsbewusste Pensionskasse reagiert die PK RKA vorausschauend auf die zunehmende Lebenserwartung und die anhaltend tiefen Kapitalerträge. Sie passt per 1. Januar 2022 den Umwandlungssatz an.
Sozialversicherungsbeiträge 2021
Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf den 1. Januar 2021 bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Die Pensionskassenbeiträge bleiben dabei unverändert.