Kirche aktuell

Vielstimmig Kirche sein Petitionäre rufen Diözesangericht um Klärung an

Zuerst war es eine Petition in Solidarität mit dem entlassenen Generalvikar Martin Kopp. Dann ein Pilgermarsch nach Chur. Weil Bischof Bürcher die Gruppe «Vielstimmig Kirche sein» noch immer nicht angehört hat, geht diese nun einen Schritt weiter und ruft das Diözesangericht um Klärung an.
12. Oktober 2020 Katholische Kirche im Kanton Zürich

Das Anliegen war ein Einfaches: in einer Petition, die von über 3'800 Unterschriften mitgetragen wurde, hat die Gruppe «Vielstimmig Kirche sein» ihre Solidarität mit dem vom Bischof entlassenen urschweizer Generalvikar Martin Kopp ausgedrückt. Sollte Bischof Peter Bürcher den Entscheid nicht rückgängig machen, erwarteten die Petitionäre «eine Begründung auf der Basis von Argumenten und nach Methoden, die verantwortliches Handeln erkennen lassen.»

Grundrecht von Gläubigen zur Durchsetzung verhelfen

Trotz mehrtägigem Pilgermarsch nach Chur und vieler beharrlicher Versuche ist bisher kein Gespräch zustande gekommen. Deshalb haben mit Datum vom 12. Oktober die Petitionäre sich mit einem eingeschriebenen Brief an das Diözesangericht gewandt und rufen das Bischöfliche Offizialat an, dem Grundrecht von Gläubigen im Bistum Chur zur Durchsetzung zu verhelfen. Dies teilen sie auf der Internetseite der Openpetition mit.

Kirchenrecht und kirchliche Dokumente als Grundlage

Den Gang ans Diözesangericht begründen sie kirchenrechtlich mit Canon 212 § 3 CIC: «Entsprechend ihrem Wissen, ihrer Zuständigkeit und ihrer hervorragenden Stellung haben sie [die Gläubigen] das Recht und bisweilen sogar die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, den geistlichen Hirten mitzuteilen und sie unter Wahrung der Unversehrtheit des Glaubens und der Sitten und der Ehrfurcht gegenüber den Hirten und unter Beachtung des allgemeinen Nutzens und der Würde der Personen den übrigen Gläubigen kundzutun.»

In ihren weiteren Begründungen berufen sich die Petitionäre auf zahlreiche kirchliche Dokumente wie die Pastoralinstruktion «Communio et Progressio», die Dogmatischen Konstitution über die Kirche «Lumen Gentium», die Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute «Gaudium et Spes» und das Dekret über Dienst und Leben der Priester «Presbyter Ordinis».

Raphael Rauch vom katholischen Medienzentrum kath.ch hat bei Zeno Cavigelli als Sprecher der Gruppe nachgehakt und gefragt, was er sich von der Klage erhofft.  Zentrales Anliegen des Seelsorgers und ehemalige Synodalrats ist Dialog:

«Ich hoffe, dass nun das Diözesangericht vermittelt und zum Schluss kommt: Bischof Bürcher muss den Menschen zuhören. Dass er also zumindest mit einer Delegation von uns besorgten Seelsorgerinnen und Seelsorgern einen Dialog führen muss.»