Entscheid R-104-17 vom 5. April 2018 betreffend Beiträge an Zentralkasse
Auch bei Gebietveränderungen bei einer Kirchgemeinde mit strukturellen Änderungen hinsichtlich Steuersubstrat ist die pauschale Bemessung des Beitrags an die Zentralkasse zulässig.
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Entscheid R-104-17 vom 5. April 2018 betreffend Beiträge an Zentralkasse
Auch bei Gebietveränderungen bei einer Kirchgemeinde mit strukturellen Änderungen hinsichtlich Steuersubstrat ist die pauschale Bemessung des Beitrags an die Zentralkasse zulässig.