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2017 und 2018

Entscheid R-117-18 vom 7. Dezember 2018 betr. Rekurs in Stimmrechtssachen

Thematisierung des Wohnsitzerfordernisses als Wählbarkeitsvoraussetzung für Wahl der Synodenmitglieder. Dieses Erfordernis muss im Zeitpunkt der Wahl und nicht bereits bei Einreichung der Wahlvorschläge erfüllt sein.

Entscheid R-105-18 vom 21. November 2018 betr. Rekurs in Stimmrechtssachen

Lauf der Rechtsmittelfrist bei Rekursen gegen Vorbereitungshandlungen ab Eröffnung der Mitteilung der entsprechenden Anordnung. Sodann Thematisierung der Funktion und Befugnisse der Kirchenpflege im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung einer Erneuerungswahl. Vorliegend keine Beanstandungen erstellt.

Beschluss R-108-18 vom 26. Oktober 2018 betr. Rekurs in Stimmrechtssachen

Mangels Rüge der von der Rekurrentin vorgebrachten Verletzung von Verfahrensvorschriften anlässlich der fraglichen Kirchgemeindeversammlung ist sie nicht zum Stimmrechtsrekurs legitimiert. Obiter: Kirchenpflege bei Wahlgeschäft ohne Beratungsfunktion, weshalb behördliches Eingreifen in Wahlkampf grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Entscheid R-107-18 vom 26. Oktober 2018 betr. Rekurs in Stimmrechtssachen

Beim Traktandum „Wahlen“ mussten die Stimmberechtigten im Voraus nicht mit einer Wahl der Pfarreibeauftragten an der fraglichen Kirchgemeindeversammlung rechnen, namentlich wenn dies in vorhergehenden Kirchgemeindeversammlungen explitzit als „Wahl der Pfarreibeauftragten“ traktandiert wurde. Ungültigerklärung des entsprechenden Beschlusses der Kirchgemeindeversammlung.

Beschluss R-106-18 vom 26. Oktober 2018 betr. Rekurs in Stimmrechtssachen

Mangels Rüge der von der Rekurrentin vorgebrachten Verletzung von Verfahrensvorschriften anlässlich der fraglichen Kirchgemeindeversammlung ist sie nicht zum Stimmrechtsrekurs legitimiert.

Entscheid R-110-18 vom 19. Oktober 2018 betr. Rekurs in Stimmrechtssachen

Abweisung des Rekurses, nachdem gestützt auf die Ankündigung, die Aktenauflage, die Unterlagen und die Ausführungen an der fraglichen Kirchgemeindeversammlung eine genügende objektive und sachliche Information der Stimmberechtigten bestand und anlässlich der Versammlung selber keine Unregelmässigkeiten erstellt wurden.

Entscheid R-104-17 vom 5. April 2018 betreffend Beiträge an Zentralkasse

Auch bei Gebietveränderungen bei einer Kirchgemeinde mit strukturellen Änderungen hinsichtlich Steuersubstrat ist die pauschale Bemessung des Beitrags an die Zentralkasse zulässig.

Entscheid R-112-15 vom 16. Januar 2018 betreffend Rekurs in Stimmrechtssachen

Bei einer Kirchgemeindeversammlung (KGV) wurde zufolge grossen Teilnehmerandrangs nicht gehörig deren Stimmberechtigung überprüft. Auch wurden Teile der Verhandlung nicht in Amtssprache ohne bestellte Übersetzung durchgeführt. Hinzu kam eine "chaotische Stimmung". Die KGV wurde nicht ordnungsgemäss durchgeführt, weil einerseits keine Klarheit darüber bestand, wer von den Anwesenden stimmberechtigt war und angesichts der geschilderten Umstände weder eine freie Willensbildung noch eine unverfälschte Stimmabgabe gewährleistet waren. Die Beschlüsse der KGV wurden für ungültig erklärt und aufgehoben.

Entscheid R-101-17 vom 6. Dezember 2017 betreffend Rekurs in Stimmrechtssachen

Rekurs gegen einen Beschluss einer Delegiertenversammlung. Mangels vorgängiger Rüge anlässlich der Versammlung wurde auf den Rekurs nicht eingetreten.

Entscheid R-105-17 vom 23. November 2017 betreffend Kirchenaustritt

Bei einem Austrittsschreiben, das der Kirchgemeinde unbestrittenermassen zugegangen ist, wo aber nicht klar war, wann, wurde für die Bestimmung des Austrittsdatums auf das Datum dieses Schreiben abgestellt.

Entscheid R-115-16 vom 19. Mai 2017 betreffend Protokoll

Abweisung des Protokollberichtigungsbegehrens, nachdem zwar die Ausführungen des Rekurrenten nicht im Protokoll selber festgehalten wurden, dessen Manuskript für die entsprechenden Ausführungen aber zum integrierenden Bestandteil des Protokolls erklärt und diesem beigelegt wurde.

Entscheid R-114-16 vom 19. Mai 2017 betreffend Rekurs in Stimmrechtssachen

Soweit Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung einer Versammlung gerügt werden wollen, müssen diese sofort angefochten werden und es darf grds. nicht bis nach der Versammlung zugewartet werden. Soweit der Rekurrent sodann dieselben Rügen vorbringt, die durch die Rekurskommission bereits rechtskräftig entschieden wurden, ist darauf nicht einzutreten.

Entscheid R-117-16 vom 13. März 2017 betreffend Pfarrwahl

Eine Mitgliedschaft in der Pfarrwahlkommission schliesst die Funktion als Stimmenzählerin bei der Versammlung zur Pfarrwahl nicht aus.