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Entscheid R-115-16 vom 19. Mai 2017 betreffend Protokoll

Abweisung des Protokollberichtigungsbegehrens, nachdem zwar die Ausführungen des Rekurrenten nicht im Protokoll selber festgehalten wurden, dessen Manuskript für die entsprechenden Ausführungen aber zum integrierenden Bestandteil des Protokolls erklärt und diesem beigelegt wurde.