Über uns

Entscheid R-112-15 vom 16. Januar 2018 betreffend Rekurs in Stimmrechtssachen

Bei einer Kirchgemeindeversammlung (KGV) wurde zufolge grossen Teilnehmerandrangs nicht gehörig deren Stimmberechtigung überprüft. Auch wurden Teile der Verhandlung nicht in Amtssprache ohne bestellte Übersetzung durchgeführt. Hinzu kam eine "chaotische Stimmung". Die KGV wurde nicht ordnungsgemäss durchgeführt, weil einerseits keine Klarheit darüber bestand, wer von den Anwesenden stimmberechtigt war und angesichts der geschilderten Umstände weder eine freie Willensbildung noch eine unverfälschte Stimmabgabe gewährleistet waren. Die Beschlüsse der KGV wurden für ungültig erklärt und aufgehoben.