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Entscheid R-107-18 vom 26. Oktober 2018 betr. Rekurs in Stimmrechtssachen

Beim Traktandum „Wahlen“ mussten die Stimmberechtigten im Voraus nicht mit einer Wahl der Pfarreibeauftragten an der fraglichen Kirchgemeindeversammlung rechnen, namentlich wenn dies in vorhergehenden Kirchgemeindeversammlungen explitzit als „Wahl der Pfarreibeauftragten“ traktandiert wurde. Ungültigerklärung des entsprechenden Beschlusses der Kirchgemeindeversammlung.