Über uns

Entscheid R-109-16 vom 7. Juli 2016 betreffend Protokoll

Das Protokoll wie auch die darin enthaltenen Beschlüsse einer Kirchgemeindeversammlung werden nicht allein dadurch ungültig, dass das Protokoll nicht innert Frist unterzeichnet wird, zumal es sich dabei um eine Ordnungsfrist handelt, deren Nichtbeachtung grundsätzlich mit keinen besonderen Rechtsfolgen verbunden ist.