Entscheid R-109-16 vom 7. Juli 2016 betreffend Protokoll
Das Protokoll wie auch die darin enthaltenen Beschlüsse einer Kirchgemeindeversammlung werden nicht allein dadurch ungültig, dass das Protokoll nicht innert Frist unterzeichnet wird, zumal es sich dabei um eine Ordnungsfrist handelt, deren Nichtbeachtung grundsätzlich mit keinen besonderen Rechtsfolgen verbunden ist.
https://www.zhkath.ch/ueber-uns/organisation/rekurskommission/rekursentscheide/rekursentscheide-1/2016/entscheid-der-ii-kammer-vom-7-juli-2016-betreffend-protokoll/view
https://www.zhkath.ch/@@site-logo/logo.png
Entscheid R-109-16 vom 7. Juli 2016 betreffend Protokoll
Das Protokoll wie auch die darin enthaltenen Beschlüsse einer Kirchgemeindeversammlung werden nicht allein dadurch ungültig, dass das Protokoll nicht innert Frist unterzeichnet wird, zumal es sich dabei um eine Ordnungsfrist handelt, deren Nichtbeachtung grundsätzlich mit keinen besonderen Rechtsfolgen verbunden ist.