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Entscheid R-104-15 vom 24. November 2016 betreffend Rekurs in Stimmrechtssachen

Keine Beeinträchtigung der Stimmrechte erkennbar, nachdem sämtliche Votanten in der Diskussion zugelassen wurden. Mit einem Stimmrechtsrekurs gegen einen Beschluss einer Kirchgemeindeversammlung betr. Genehmigung der Jahresrechnung kann nur die Aufhebung des Beschlusses erreicht werden, nicht aber eine Rückweisung der Jahresrechnung zur Verbesserung. (Entscheid bestätigt durch das Bundesgericht mit Urteil 1C_29/2017 vom 19. Januar 2017.)