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Entscheid R-107-15 vom 22. Dezember 2016 betreffend Rekurs in Stimmrechtssachen

Fehlende Legitimation wegen verpasster Rüge anlässlich Versammlung. Inhaltlich führt nicht jeder geringfügige Fehler im Zusammenhang mit einer Abstimmung oder deren Vorbereitung zur Aufhebung eines Beschlusses. Bei Abnahme von Jahresrechnungen werden im Allgemeinen erfahrungsgemäss wenig kontroverse Diskussionen geführt und hat sich im Konkreten an der Versammlung niemand über die nicht vollumfänglich mögliche Akteneinsicht vor der Versammlung beschwert. Über Traktanden, die nicht zuvor angekündigt worden sind, kann nicht gültig abgestimmt werden.