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Entscheid R-106-15 vom 20. September 2016 betreffend Protokollberichtigung

Grundsätzliche Unterscheidung zwischen drei Arten von Protokollen: Beschlussprotokoll, Verhandlungsprotokoll und wörtliches Protokoll. Bei Verhandlungsprotokoll sind Vorgänge und Voten im Wesentlichen zusammenzufassen; gänzliche Weglassung von nicht bedeutungsvoll erscheinenden Voten nicht zulässig.