Über uns

Entscheid R-101-16 vom 18. März 2016 betreffend Rekurs in Stimmrechtssachen

Unterscheidung zwischen Stimmrechtsrekurs und Gemeindebeschwerde auch für Laien erkennbar, namentlich nach gehöriger Information über Rechtsmittel anlässlich Versammlung. Nichteintreten zufolge verspätetem Rekurs.