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Entscheid R-112-16 vom 14. Juli 2016 betreffend Rekurs in Stimmrechtssachen

Es beeinträchtigte die Willensbildung der Stimmberechtigten nicht, wenn ein Krediterhöhungsantrag als "Nachtragskredit" statt richtigerweise als "Zusatzkredit" traktandiert wurde, zumal in unmissverständlicherweise der Inhalt des Geschäfts kundgetan wurde.