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Entscheid R-111-16 vom 14. Juli 2016 betreffend Kirchgemeindeversammlung

Verspäteter Rekurs betr. Vorbereitungshandlungen. Eine Anstellung bei der katholischen Körperschaft ist grundsätzlich nicht unvereinbar mit der Mitgliedschaft in einer Kirchenpflege. Treuwidrig, wenn Rekurrent sich über nicht frühzeitige Information über Vakanz beschwert, zumal er selber als Mitglied der Kirchenpflege zum frühestmöglichen Zeitpunkt tatsächlich über diese Vakanz informiert war.