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Entscheid R-113-16 vom 14. Dezember 2016 betreffend Beschluss Kirchenpflege

Da der Rekurrent weder formell noch in wirtschaftlicher Hinsicht Berechtigter des Kontos für die Aktion "Mittagstisch" war, war er auch nicht zum Rekurs gegen die von der Kirchenpflege angeordnete Saldierung des Kontos legitimiert.