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Entscheid R-111-15 vom 23. August 2016 betreffend Arbeitsverhältniss

Im öffentlichen Recht ist der Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung während der Sperrfrist wegen Krankheit nur zulässig, wenn beide Parteien darin Konzessionen machen. Vorliegend war für die Anstellungsbehörde die Aufhebungsvereinbarung nur vorteilhaft im Vergleich zu einer ordentlichen Kündigung. Entsprechend war diese Vereinbarung nichtig.