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Entscheid R-101-14 vom 22. Oktober 2014 betreffend Rekurs in Stimmrechtssachen

Stellen sich nicht mehr Personen für eine Behördenmitgliedschaft zur Wahl als Vakanzen bestehen, mithin keine überzählichen Vorschläge vorliegen, kann von einer Auszählung abgesehen werden, wenn dies nicht ausdrücklich verlangt wird.