Entscheid R-101-15 vom 26. November 2015 betreffend Arbeitsverhältniss
Thematisierung, ob vorliegend sachlich zureichende Gründe für die Kündigung vorlagen, was bejaht wurde. Entsprechend keine Entschädigung geschuldet. Erörterung des Einflusses der Kündigung auf die zwischen den Parteien bestehende Rückzahlungsvereinbarung hinsichtlich der von der Angestellten erhaltenen Ausbildungsleistungen.
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Entscheid R-101-15 vom 26. November 2015 betreffend Arbeitsverhältniss
Thematisierung, ob vorliegend sachlich zureichende Gründe für die Kündigung vorlagen, was bejaht wurde. Entsprechend keine Entschädigung geschuldet. Erörterung des Einflusses der Kündigung auf die zwischen den Parteien bestehende Rückzahlungsvereinbarung hinsichtlich der von der Angestellten erhaltenen Ausbildungsleistungen.