Entscheid R-110-15 vom 15. Dezember 2015 betreffend Kirchenaustritt
Eine Kirchenaustritterklärung muss eigenhändig unterschrieben sein und ist empfangsbedürftig. Rechtswirkungen der Austrittserklärungen ab Zugang bei der Behörde.
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Entscheid R-110-15 vom 15. Dezember 2015 betreffend Kirchenaustritt
Eine Kirchenaustritterklärung muss eigenhändig unterschrieben sein und ist empfangsbedürftig. Rechtswirkungen der Austrittserklärungen ab Zugang bei der Behörde.