Kirche aktuell

Generalvikar Josef Annen warnt mit Caritas Zürich vor dem neuem Gesetz zur Überwachung von Versicherten

Der für die Katholische Kirche im Kanton Zürich und Glarus verantwortliche Generalvikar Josef Annen lehnt die Änderung des Sozialversicherungsrechts («Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten») ab, die am 25. November zur Abstimmung kommt.
01. November 2018 Katholische Kirche im Kanton Zürich

Als Präsident des Vereins Caritas Zürich unterstützt er damit die Haltung von Caritas Zürich, welche vor den Folgen dieses neuen Gesetzes warnt. (Stellungnahme Caritas Zürich)

Zu den Versicherungen in der Schweiz gehören die AHV und IV (samt Ergänzungsleistungen), die obligatorische Krankenkasse, die obligatorische Unfallversicherung, die Arbeitslosenversicherung, der Erwerbsersatz für Dienstleistende, die Mutterschaftsversicherung und die Familienzulagen. 

Aus dieser Liste ergibt sich, dass jede Bewohnerin und jeder Bewohner unseres Landes im Lauf seines Lebens in der einen oder anderem Form Leistungen von einer dieser Versicherungen bezieht. Deswegen sind auch alle von der geplanten Gesetzesänderung betroffen und können – bei einer Annahme – überwacht werden. Besonders störend am zu beurteilenden Gesetz ist, dass nicht die bewährten und befähigten Institutionen des Rechtsstaates diese Überwachung anordnen und durchführen sollen, sondern Private, die ihre eigenen Interessen verfolgen können.

Selbstverständlich strapazieren Missbräuche beim Bezug von Versicherungsleistungen die Solidarität und stellen ein gesellschaftliches und moralisches Ärgernis dar. Richtigerweise werden sie bekämpft. Die dazu nötigen Grundlagen bietet das Strafgesetz bei begründeten Verdachtsfällen bereits heute.

Die aktuelle Vorlage fördert eine Kultur des Misstrauens, was den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft unnötig belastet.

Zürich, 1. November 2018