Kanton Zürich reorganisiert Fachbereich Religion Franziska Driessen-Reding leitet neue Fachstelle
Der Kanton Zürich will die aktuellen und künftigen religionspolitischen Entwicklungen von einer Fachstelle begleiten lassen. Auf den 1. Januar 2026 wird der bisher dafür zuständige Fachbereich daher in die Fachstelle Religion umgewandelt.
Driessen-Reding gut vernetzt
Als Leiterin der neuen Fachstelle hat der Regierungsrat Franziska Driessen-Reding ernannt. Sie leitet seit dem 1. Juli 2024 im Generalsekretariat der Direktion JI den Bereich Religion als Religionsdelegierte. Im Rahmen ihrer langjährigen Tätigkeit in Führungs- und Leitungspositionen für die Katholische Kirche im Kanton Zürich war sie während fünf Jahren Vorsitzende des Interreligiösen Runden Tisches. Sie kennt die politischen Abläufe, und sie ist innerkantonal wie kantonsübergreifend breit vernetzt.
«Wir können so dem veränderten Umfeld besser Rechnung tragen.»
Franziska Driessen-Reding
Franziska Driessen-Reding freut sich auf die Neuausrichtung iher Aufgabe: «Ich schätze es sehr, dass der Regierungsrat die Wichtigkeit der Arbeit mit allen Religionsgemeinschaften anerkennt und die Fachstelle errichtet. Mein Auftrag hat sich damit erweitert. Wir sind dann auch innerhalb der Verwaltung Triagestelle für Anliegen in Zusammenhang mit Religionsgemeinschaften im weitesten Sinn und können dem veränderten Umfeld besser Rechnung tragen.»
Fachstelle soll unterstützen
Die Fachstelle Religion wird die Religionsgemeinschaften bei Tätigkeiten von gesamtgesellschaftlichem Nutzen unterstützen, die Seelsorge in staatlichen Institutionen sicherstellen und Massnahmen zur Stärkung des Religionsfriedens und der Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften erarbeiten. Daneben wird sie als Verbindungsstelle zwischen den anerkannten und nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften sowie den kantonalen Behörden und Verwaltungseinheiten dienen und kompetente Ansprechpartnerin sein für sämtlichen Fragen, die mit Religion zusammenhängen.
Aktive Religionspolitik
Religionsgemeinschaften sind für den Kanton Zürich wichtige gesellschaftliche Akteurinnen. Er gestaltet deshalb seine Religionspolitik aktiv in einem sich verändernden Umfeld. In seiner «Orientierung zu Staat und Religion» legte der Zürcher Regierungsrat 2017 diese Religionspolitik in sieben Leitsätzen dar. Er präzisierte sie in seinen Richtlinien der Regierungspolitik 2019–2023 sowie 2023–2027.
Verbindliche Grundlagen
Die Zürcher Religionslandschaft ist heute vielfältig: Neben den verfassungsrechtlich anerkannten sind grosse nicht-anerkannte Gemeinschaften entstanden. Der Kanton Zürich will auch für das Verhältnis zu diesen Gemeinschaften verbindliche Grundlagen schaffen.
So hat der Regierungsrat in seinen aktuellen Richtlinien der Regierungspolitik die Direktion JI beauftragt, die Finanzierung von Angeboten mit sogenanntem gesamtgesellschaftlichem Nutzen – zum Beispiel im Bereich von Jugendarbeit, Sozialberatungen oder Bildung – aller etablierten Religionsgemeinschaften sicherzustellen. Die Direktion JI überprüft in diesem Zusammenhang die aktuellen Grundlagen.
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