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2025

Entscheid R-104-24 vom 21. März 2025 betr. Rekurs in Stimmrechtssachen

Die Nichtzulassung von Änderungsanträgen zum Budget in der Kirchgemeindeversammlung bzw. die direkte Abweisung von Änderungsanträgen durch die Versammlungsleitung ist als Verletzung des Antragsrechts und damit als Verfahrensfehler und Verletzung der politischen Rechte zu qualifizieren. Gleiches gilt für die fehlende Abstimmung über den Steuerfuss. Gutheissung, soweit Eintreten. Aufhebung der Abstimmung über das Budget und Anordnung von deren Wiederholung.