Entscheid R-109-19 vom 4. Mai 2020 betr. Rekurs in Stimmrechtssachen
An einer Kirchgemeindeversammlung wurde ein Änderungsantrag zur Erhöhung eines Budgetpostens um mehr als das Dreifache mit einer Zweckbindung für ein spezifisches Projekt gestellt und angenommen. Der dagegen erhobene Rekurs wurde gutgeheissen, da eine gehörige Meinungsbildung zu diesem Antrag mangels Unterlagen/Informationen im Vorfeld zur Verhandlung nicht möglich war. Da nur die Zweckbindung und nicht die Erhöhung an sich angefochten war, wurde nur die Zweckbindung aufgehoben.
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Entscheid R-109-19 vom 4. Mai 2020 betr. Rekurs in Stimmrechtssachen
An einer Kirchgemeindeversammlung wurde ein Änderungsantrag zur Erhöhung eines Budgetpostens um mehr als das Dreifache mit einer Zweckbindung für ein spezifisches Projekt gestellt und angenommen. Der dagegen erhobene Rekurs wurde gutgeheissen, da eine gehörige Meinungsbildung zu diesem Antrag mangels Unterlagen/Informationen im Vorfeld zur Verhandlung nicht möglich war. Da nur die Zweckbindung und nicht die Erhöhung an sich angefochten war, wurde nur die Zweckbindung aufgehoben.