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Entscheid R-118-18 vom 29. März 2019 betr. Kirchenaustritt

Thematisierung der Möglichkeit eines partiellen Kirchenaustritts, d.h. Austritt aus der römisch-katholischen Landeskirche bei Aufrechterhaltung der Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Konfession. Vorliegend angefochtene Verfügung in den Erwägungen diesbezüglich ungenau, allerdings wird im Dispositiv klar Austritt nur betreffend Landeskirche als Körperschaft festgestellt; entsprechend auch keine Dispositiv-Korrektur möglich/nötig.