Entscheid R-103-10 vom 24. November 2010 betreffend Steuerrückerstattung
Die Rekurskommission ist für die Durchführung eines Revisionsverfahrens hinsichtlich einer rechtskräftigen Steuerveranlagungsverfügung nicht zuständig. Das Vorliegen eines Veranlagungsfehlers führt nur in Ausnahmefällen zur Nichtigkeit der Verfügung.
https://www.zhkath.ch/ueber-uns/organisation/rekurskommission/rekursentscheide/rekursentscheide-1/2011/entscheid01.pdf/view
https://www.zhkath.ch/@@site-logo/logo.png
Entscheid R-103-10 vom 24. November 2010 betreffend Steuerrückerstattung
Die Rekurskommission ist für die Durchführung eines Revisionsverfahrens hinsichtlich einer rechtskräftigen Steuerveranlagungsverfügung nicht zuständig. Das Vorliegen eines Veranlagungsfehlers führt nur in Ausnahmefällen zur Nichtigkeit der Verfügung.
Entscheid R-101-11 vom 21. März 2011 betreffend Rekurs in Stimmrechtssachen
Thematisierung der Durchführung der Erneuerungswahl der Synode durch die Kreiswahlvorsteherschaft im Falle einer nicht stillen Wahl. Keine Unregelmässigkeiten/Unzulässigkeiten festgestellt im vorliegenden Fall.
https://www.zhkath.ch/ueber-uns/organisation/rekurskommission/rekursentscheide/rekursentscheide-1/2011/r_101_11_entscheid_110321_internet.pdf/view
https://www.zhkath.ch/@@site-logo/logo.png
Entscheid R-101-11 vom 21. März 2011 betreffend Rekurs in Stimmrechtssachen
Thematisierung der Durchführung der Erneuerungswahl der Synode durch die Kreiswahlvorsteherschaft im Falle einer nicht stillen Wahl. Keine Unregelmässigkeiten/Unzulässigkeiten festgestellt im vorliegenden Fall.
Entscheid R-101-10 vom 15. August 2011 betreffend Kirchenaustritt
Thematisierung der Möglichkeit und Tragweite einer Austrittserklärung, wonach der Austrittswillige zwar aus der staatskirchenrechtlichen Körperschaft austreten, weiterhin aber zur Kirche gehören und katholischer Gläubiger bleiben wollte.
https://www.zhkath.ch/ueber-uns/organisation/rekurskommission/rekursentscheide/rekursentscheide-1/2011/entscheid-der-ii.-kammer-vom-15.-august-2011-betreffend-zugehoerigkeit-zur-kirche/view
https://www.zhkath.ch/@@site-logo/logo.png
Entscheid R-101-10 vom 15. August 2011 betreffend Kirchenaustritt
Thematisierung der Möglichkeit und Tragweite einer Austrittserklärung, wonach der Austrittswillige zwar aus der staatskirchenrechtlichen Körperschaft austreten, weiterhin aber zur Kirche gehören und katholischer Gläubiger bleiben wollte.