Der BVG-Mindestzinssatz bleibt bei 1%

Bern, 12.10.2022 - Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch im kommenden Jahr bei 1%. An seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 ist der Bundesrat darüber informiert worden, dass auf eine Überprüfung des Satzes in diesem Jahr verzichtet wird. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss.
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