AHV-Revision 21: Annahme am 25.09.2022

Der Souverän hat die Revision der 1. Säule AHV, welche unter anderem die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf Alter 65, der Flexibilisierung des Rentenbeginns zwischen Alter 63 und Alter 70 sowie der Erhöhung der MwSt. ab 2024 um 0.4% auf 8.1% zugestimmt.

Der Souverän hat die Revision der 1. Säule AHV, welche unter anderem die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf Alter 65, der Flexibilisierung des Rentenbeginns zwischen Alter 63 und Alter 70 sowie der Erhöhung der MwSt. ab 2024 um 0.4% auf 8.1% zugestimmt.

"Nach der Revision ist vor der Revision": Nun geht es an die Revision der 2. Säule, welche unter anderem die Anpassung des Renten-Umwandlungssatzes, Koordinationsabzuges sowie Altersgutschriften vorsieht.

Weitere Informationen resp. den aktuellen Stand zur BVG-Revision finden Sie unter:
https://www.vorsorgeforum.ch/bvg-reform-21/vernehmlassung-zur-bvg-revision

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