Kirche aktuell

Synodalrat beschliesst konkrete Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung Transparent, gleichberechtigt und glaubwürdig Kirche gestalten

Der Synodalrat der Römisch-katholischen Körperschaft des Kanton Zürich hat sich am 27. September im Rahmen einer ausserordentlichen Klausur mit den nötigen Konsequenzen aus der kürzlich präsentierten Missbrauchsstudie der Universität Zürich befasst.
25. November 2023 Katholische Kirche im Kanton Zürich

Plakat für Web.jpg

Die Exekutive der Körperschaft hat sich als zentralem Schwerpunkt für die neue Legislatur 2023 – 2027 dazu verpflichtet, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um eine transparente, gleichberechtigte und glaubwürdige katholische Kirche im Kanton Zürich zu verwirklichen.

Um den von den Bischöfen angestrebten Kulturwandel in der katholischen Kirche konkret werden zu lassen, drängen sich für den Synodalrat folgende Schritte auf:

  • Rechtsstaatliche Prinzipien wie Gewaltenteilung, Gewaltenkontrolle, unabhängige Gerichtsbarkeit und Gleichberechtigung müssen auf allen Ebenen der katholischen Kirche gewährleistet sein.
  • Wir erwarten von unseren Bischöfen eine klare Stellungnahme auf weltkirchlicher Ebene bezüglich des gleichberechtigten Zugangs von Frauen und Männern zu den kirchlichen Ämtern sowie zur nötigen Aufhebung des Pflichtzölibats.
  • Der Zugang zu sämtlichen Personalakten im Bistum und Generalvikariat müssen für die Kirchgemeinden und die Körperschaft als Anstellungsbehörde bei Anstellungen von kirchlichem Personal gewährleistet sein. Der Synodalrat überprüft zeitnah, wo hier Anpassungen in der Anstellungsordnung vorgenommen werden müssen.
  • Persönliche Lebens- und Beziehungsformen, auch des Seelsorgepersonals, sind Privatsache und dürfen weder bei der Anstellung noch in der kirchlichen Tätigkeit ein Ausschlusskriterium sein.
  • Die Anstellungsbehörden müssen sich auch bei den regelmässigen Fördergesprächen des Seelsorgepersonals wirksam einbringen und beschlossene Massnahmen überprüfen können.
  • Wir unterstützen, auch finanziell, den raschen Aufbau einer unabhängigen, nationalen Meldestelle für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Raum, die auch mit nötigen Kompetenzen ausgestattet ist. Wir erwarten von den nationalen Instanzen Bischofskonferenz und Römisch-katholische Zentralkonferenz (Zusammenschluss der Kantonalkirchen), dass diese Stelle bis zum Sommer 2024 eingerichtet ist.
  • Wir unterstützen, auch finanziell, die Einrichtung eines interdiözesanen Straf- und Disziplinargerichts mit Einbezug der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz.
  • Bei der Aufarbeitung von allfälligen Missbrauchs- und Vertuschungsfällen im Kanton Zürich bezieht die Körperschaft auch externe Fachpersonen mit ein.

Der Synodalrat wird die Umsetzung der verschiedenen Projekte und Massnahmen aufmerksam verfolgen und in regelmässigen Abständen überprüfen. Falls nötig, wird er weitere Massnahmen ergreifen.

Für den Synodalrat:
Raphael Meyer, Präsident

Für Medienauskünfte:
Simon Spengler, Leiter Kommunikation, 079 667 27 75, simon.spengler@zhkath.ch

Interview mit Raphael Meyer

Kirche schaut hin Kanton Zürich

Aufarbeitung Missbrauch Schweiz