Kirche aktuell

Neue Corona-Massnahmen Maskenpflicht in öffentlichen Räumen

Maskenpflicht in öffentlichen Räumen
Ab Montag, 19. Oktober, hat der Bundesrat eine Maskenpflicht für öffentlich zugängliche Räume verfügt. Diese gilt auch für Kirchen und Pfarreizentren.
19. Oktober 2020 Katholische Kirche im Kanton Zürich

Die verschärften bundesrätlichen Massnahmen mit der generellen Maskenpflicht für öffentlich zugänglichen Räumen betrifft auch uns als Kirche: Ab sofort ist in allen Kirchen, Kapellen und Gebetsräumen eine Maske zu tragen, beim stillen Besuch ebenso wie während eines Gottesdienstes oder dem Rosenkranzgebet im kleineren Kreis. Die Maskenpflicht gilt ebenfalls für andere kirchliche Räume wie Pfarreizentren, Sitzungszimmer, Säle etc. Generell umfasst sie auch Gänge, Treppenhaus, Lift, Toilette und allen Gemeinschaftsräume.

Wir nehmen unsere Verantwortung wahr

Ziel der Massnahmen ist es, alle Bevölkerungsgruppen zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitswesens  vermeiden zu helfen. Auch mit den Einschränkungen ist das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kirchliche Leben weiterhin möglich. Wie bisher nehmen wir als Kirche unsere Verantwortung wahr. Solidarisch und besonnen tragen wir unseren Teil dazu bei, die herausfordernde Situation gut zu bewältigen. 

Abstand halten, Hygienemassnahmen umsetzen, Contact Tracing

Neben der Maskentragpflicht sind Abstand halten (mind. 1.5 Meter) und die Händehygiene (die Hände regelmässig gründlich waschen oder desinfizieren) die wichtigsten Schutzmassnahmen, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Im Fall einer Ansteckung hilft das Contact Tracing, die Infektionsketten frühzeitig zu erkannen und zu unterbrechen.