Kirche aktuell

Durchsetzungsinitiative: Warum ich sie ablehne

Durchsetzungsinitiative: Warum ich sie ablehne
Katholische Kirche im Kanton Zürich
18. Januar 2016

Für mich als Christ und Jurist gibt es als Haltung zur Durchsetzungsinitiative nur eines: klare Ablehnung.

Die Eine oder der Andere mag sich fragen: „Warum meldet sich der Präsident der Römisch-Katholischen Körperschaft des Kantons Zürich zur Abstimmung über die sogenannte „Durchsetzungsinitiative“ vom 28. Februar zu Wort?“ Diese Frage ist berechtigt, halten sich doch die Kantonalen Kirchlichen Körperschaften mit Äusserungen zu politischen Fragestellung traditionell zurück.

Doch in diesem Fall darf ich als Christ und auch als Jurist nicht schweigen.

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Dies sind meine drei wichtigsten Beweggründe :

  1. Kirchengesetz

    In seinem Antrag an den Kantonsrat für das kantonale Kirchengesetz formuliert der Regierungsrat den Gedanken, dass sich der Staat nicht absolut setzt und sich seiner Grenzen bewusst ist. Er bedarf der kritischen Begleitung durch eine „Potenz des öffentlichen Rechts“, die das staatliche Handeln an ethischen Werten misst. Diese Formulierung verweist auf die Präambel der Kantonsverfassung, wonach sich das Zürcher Volk der Grenzen menschlicher Macht bewusst ist. Die Durchsetzungsinitiative setzt nun den Staat absolut.

    Der in der Initiative aufgelistete Katalog der Straftaten ist nach Meinung der Initianten kalt, maschinell und rücksichtslos umzusetzen. Die Würde des einzelnen Menschen wird weder geachtet noch geschützt.

    Zu einer derartigen Vorlage darf die Römisch-Katholische Körperschaft nicht schweigen.

  2. Barmherzigkeit

    Barmherzigkeit ist eine der zentralen Handlungsanweisungen für jede Christin und jeden Christen. Im Jahr 2016 weist Papst Franziskus besonders darauf hin. Das deutsche Wort Barmherzigkeit bedeutet: ein erbarmendes Herz haben. Barmherzigkeit ist das grundlegende Gesetz, das im Herzen eines jeden Menschen ruht und den Blick bestimmt, wenn er aufrichtig auf den Bruder und die Schwester schaut, die ihm auf dem Weg des Lebens begegnen. Die vorliegende Initiative tritt diese Handlungsanweisung mit Füssen, sie ist unbarmherzig. Denn sie weist den Staat an – und zu dem zählen wir ja uns alle – straffällig gewordene Menschen ohne Schweizer Pass ungeachtet der tatsächlichen Verhältnisse kaltherzig aus dem Land zu weisen.
    Was der gläubige Mensch „Barmherzigkeit“ nennt, nennen die Juristen „Verhältnismässigkeit“. Oder wie Jesaia sagt bringt derjenige wirklich das Recht,  der das geknickte Rohr nicht zerbricht und den glimmenden Docht nicht auslöscht.

    Wer alle in der Schweiz lebende Ausländerinnen und Ausländer über den gleichen Kamm schert, der verachtet ein grundlegende Recht dieser Menschen: Das Recht auf eine menschliche Behandlung. Dieses Recht muss für alle gleich gelten, egal ob Schweizer oder Ausländer.

  3. Verlässliche rechtsstaatliche Verhältnisse

    Die Gegner der Initiative kritisieren, dass diese rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien verletze.

    Gerade die Kirchen und Religionsgemeinschaften, ob sie nun öffentlich-rechtlich anerkannt sind oder nicht, sind in ihrer Verletzlichkeit auf stabile Rechtsgrundlagen in der Bundesverfassung und in den Kantonsverfassungen angewiesen. Wenn die bestehende Balance der Gewaltenteilung aus dem Gleichgewicht gebracht wird, können auch die Kirchen und Religionsgemeinschaften zum Spielball von politischem Kräftemessen werden. Dann kann der Staat seine Aufgabe, den religiösen Frieden zu wahren, nicht mehr wahrnehmen.

Barmherzigkeit ist eine Tat. Das gilt auch für die Abstimmung über die menschenverachtende, unbarmherzige und rechtsstaatlich bedenkliche Durchsetzungsinitiative. Deshalb gibt es auf dem Abstimmungszettel nur eine Antwort: ein klares NEIN!

www.durchsetzungsinitiative-nein.ch