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Der Seelsorgerat und Pfarreiräte

Der Seelsorgerat ist das pastorale Beratungsgremium des regionalen Generalvikars für den Kanton Zürich. Der Rat setzt sich aus Delegierten der vier Dekanate im Kanton Zürich, aus Vertreterinnen und Vertreter der Dienststellen sowie aus Ordensgemeinschaften zusammen. Von Amtes wegen gehören dem Rat auch je ein Mitglied der Synode und des Synodalrats sowie der Bereichsleiter Pastoral und der Generalvikar als Vorsitzender an.
  • Der Seelsorgerat

    Der kantonale Seelsorgerat ist das pastorale Beratungsgremium des Generalvikars für den Kanton Zürich und dessen Mitarbeitenden im Generalvikariat.
  • Pfarreiräte

    Der Pfarreirat ist ein eigenständiges Gremium, das in der Ortspfarrei alle Pfarreimitglieder vertritt und dem spezifische pastorale Aufgaben zukommen. Die Mitglieder des Pfarreirates werden in einer Pfarreiversammlung für eine Amtsdauer von drei Jahren demokratisch gewählt. Von Amtes wegen sind auch die Mitglieder des Seelsorgeteams im Pfarreirat vertreten.