Synodensitzung Dezember 2025 Privates bleibt privat
Im Dezember 2023 reichten im Nachgang zur Missbrauchsstudie im kirchlichen Raum die Synodale Monika Zimmerli und zahlreiche Mitunterzeichner eine Motion ein, in der sie forderten, dass das Beziehungsleben der Mitarbeitenden der Katholischen Kirche künftig weder anstellungs- noch kündigungsrelevant ist. Die Teilrevision der Anstellungsordnung, welche eine entsprechende Bestimmung enthält, wurde an der Synode mit 64 Ja- gegenüber 18 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen angenommen.
Lebensnahe Lösung
Wer in der katholischen Kirche in der Seelsorge tätig sein will, benötigt eine Beauftragung durch den Bischof (Missio). Wenn der Lebenswandel von Seelsorgenden nicht dem Ideal der offiziellen kirchlichen Lehre entspricht (zum Beispiel homosexuelle Partnerschaft, geschieden und wieder verheiratet), kann der Bischof die Missio auch wieder entziehen. Bisher hatte ein Entzug zwingend die sofortige Entlassung der Person nach sich gezogen, so war es in der Anstellungsordnung der Kirche definiert.
Damit ist nun Schluss, die private Lebensführung und Beziehungsform wird von der Körperschaft nicht mehr als Begründung für einen Missio-Entzug und der daraus resultierenden Entlassung akzeptiert. Sprich: Der Bischof kann die Missio zwar entziehen, aber die Kirchgemeinde oder die Körperschaft muss trotzdem keine Kündigung aussprechen. Der Bischof kann dagegen Rekurs einlegen, die Rekurskommission der Körperschaft entscheidet dann abschliessend, ob sachlich begründete Argumente für eine Kündigung vorliegen oder nicht – wobei die private Lebensführung ausdrücklich als Grund ausgeschlossen ist.
Was im bürgerlichen Recht längst garantiert ist, gilt nun auch für Anstellungen in der Kirche. Die neue Regelung wurde auch in Absprache mit dem Bischof von Chur ausgehandelt. Von der Motion ausdrücklich nicht betroffen sind Priester, da sie mit ihrer Weihe eine Verpflichtung zum Zölibat eingegangen sind. Betroffen sind also alle anderen Angestellten, die im bischöflichen Auftrag im Verkündigungsdienst tätig sind. Hier sah es die grosse Mehrheit der Synode als richtig an, dass sie künftig nicht mehr darum bangen müssen, ihre Anstellung zu verlieren, wenn sie eine kirchliche nicht anerkannte Lebensform für sich wählen. Die Geschäftsprüfungskommission appellierte daran, dass eigentlich die Schweizer Bischöfe eine generelle Lösung für alle Bistümer finden müsste. Die Zürcher Synode wollte aber nicht darauf warten.
Synodalratspräsident Raphael Meyer erklärte: «Mit dieser Revision schützen wir die Lebensrealitäten der Menschen, die in unserer Kirche arbeiten und sich für unsere Kirche engagieren. Wir stärken zugleich die Rechtssicherheit im dualen System. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer glaubwürdigen und transparenten Kirche.»
Rote Zahlen, trotzdem grosszügig
Das Kirchenparlament genehmigte weiter das Budget 2026, das einen Ausgabenüberschuss von 1«285»900 Franken vorsieht. Den Einnahmen von 68,355 Mio. Franken stehen Ausgaben in Höhe von 69,641 Mio. Franken gegenüber.
Trotzdem zeigte sich die Synode gegenüber Unterstützungsgesuchen sehr grosszügig. Sie sprach Hilfe für Menschen in Gaza und im Westjordanland in Höhe von total 300«000 Franken. Die Gelder werden via Caritas Schweiz und das lateinische Patriarchat von Jerusalem für Hilfsprojekte eingesetzt. Namentlich soll auch die einzige katholische Pfarrei in Gaza unterstützt werden und die bedrängten Christen in den besetzten Gebieten im Westjordanland.
Weiter bewilligte das Kirchenparlament 150»000 Franken für die Installation einer neuen Solaranlage im Kloster Disentis GR sowie 150’000 Franken für die Sanierung des Klosterplatzes des Klosters Mariastein SO.
Weitere Geschäfte
Es wurde eine Änderung der Kirchenordnung angenommen, die vorsieht, dass ein Präsident oder eine Präsidentin nach nur einer Legislatur im Präsidium trotz Amtszeitbeschränkung für weitere vier Jahre gewählt werden kann. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
Für die Auszahlung eines Beitrags an die Kasernenstiftung Päpstliche Schweizergarde zum Neubau der Kaserne war eine Anpassung der Auszahlungsmodalitäten, sprich eine Fristverlängerung nötig, da sich der Neubau im Vatikan verzögert. Die Verlängerung hat die Synode klar bestätigt.
In einer Ersatzwahl wurde Jörg Santer für die Kirchgemeinde Oberengstringen als Synodaler gewählt. Er folgt auf die vom Amt zurückgetretene Regula Herzig.
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