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Joseph Bonnemain: «Kirche hat Justiz alle Fälle gemeldet»

Joseph Bonnemain: «Kirche hat Justiz alle Fälle gemeldet»
Joseph Bonnemain Sekretär des Fachgremiums „Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld“ der Schweizer Bischofskonferenz
Sexuelle Übergriffe sind zu 100% der Justiz gemeldet worden – nicht nur 15% wie die Sonntagszeitung kürzlich behauptete. Joseph Bonnemain stellt dies klar und setzt die Zahlen in Relation.
02. April 2019 Katholische Kirche im Kanton Zürich

Mit Zahlen aus aller Welt illustrierte am 24. März die Sonntagszeitung einen grossen Artikel zum Missbrauch in der Kirche. Eingeschoben wurde auch eine Berechnung, die den Anschein erweckte, dass gerade mal  15% der Schweizer Vorfälle zu einer Intervention der Justiz geführt hätten.

Da die Journalistin nur einen Teil der Zahlen nannte, führte dies zu Missverständnissen. Tatsächlich hatten nur 7 Übergriffe nach 1990 stattgefunden, andere waren seit Jahrzehnten verjährt oder die Täter bereits gestorben.

Joseph Bonnemain reagierte als Sekretär des Fachgremiums „Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld“ der Schweizer Bischofskonferenz und stellte in einem Leserbrief die Zahlen richtig:

Die katholische Kirche in der Schweiz meldet den Zivilbehörden alle strafrechtlich relevanten Vorfälle

«Die katholische Kirche  in der Schweiz meldet den zivilen Strafverfolgungsbehörden sämtliche sexuellen Übergriffe, von denen sie Kenntnis erhält und die strafrechtlich relevant sind. Der Artikel von Catherine Boss in der SonntagsZeitung vom 24.03.2019 nennt nur einen Teil der Zahlen, was zu Missverständnissen führt. Von den 65 im Jahr 2017 bekannt gewordenen Übergriffen fanden nur sieben nach dem Jahr 1990 statt. Die übrigen liegen 40 bis 50 Jahre zurück und sind deswegen in jeder Hinsicht verjährt. Zudem waren 45 Täter bereits gestorben, und Tote kann man nicht anzeigen. Im Fazit also: Die Kirche hat der Justiz alle in Frage kommenden Fälle gemeldet, und nicht bloss 15 Prozent davon.

Hinzu kommt, dass zusätzlich zu den Verfahren der zivilen Justiz (nicht etwa ersatzweise) kirchliche Prozesse geführt werden, um auch die notwendigen kirchlichen Disziplinarmassnahmen zu treffen. Die Kirche folgt dem Nulltoleranz-Prinzip und ahndet bereits inadäquates Verhalten bezüglich Nähe und Distanz, das im zivilen Bereich noch nicht als Straftat gilt.»

In der Ausgabe vom 31. März 2019 druckte die Sonntagszeitung das Statement von Joseph Bonnemain ab.