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Kirche gestalten in der katholischen Synode

Zwanzig Jahre nach der öffentlich-rechtlichen Anerkennung der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich tagte 1983 erstmals das katholische Parlament, die Synode. Sie ist neben der Gesamtheit der katholischen Stimmberechtigten die Legislative der Körperschaft.

Duales System

Im Kanton Zürich ist die katholische Kirche als duales System organisiert. Dieses besteht sowohl auf kommunaler als auch auf kantonaler Ebene in einem Mit- und Nebeneinander von staatskirchenrechtlichen demokratischen Strukturen neben einem kirchlich-hierarchischen Aufbau.


Auf kommunaler Ebene werden die Aufgaben einerseits von der Kirchgemeinde und andererseits von der Pfarrei, auf kantonaler Ebene einerseits von der Körperschaft und andererseits vom Generalvikariat wahrgenommen. Die Präambel der Kirchenordnung hebt den Willen und das Erfordernis zur einvernehmlichen Zusammenarbeit der Körperschaftsorgane mit den kirchlichen Instanzen für eine lebendige Kirche zum Wohl der Menschen hervor.

Organisation

Die rund 100 Mitglieder der Synode werden durch die Kirchgemeinden aus dem Kreis ihrer stimm- und wahlberechtigten Mitglieder für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Die Wahl erfolgt an der Urne oder an der Kirchgemeindeversammlung. Jede Kirchgemeinde wählt mindestens ein Mitglied der Synode. Die Synodalen vertreten ihre Kirchgemeinde, sind aber gemäss dem Amtsgelübde nur ihrem Gewissen verpflichtet. Eine Geschäftsleitung organisiert den Parlamentsbetrieb.

Aufgaben und Entschädigung

Die Synodalen prüfen und genehmigen das Budget, die Jahresrechnung und den Jahresbericht des Synodalrats und setzen alle zwei Jahre die Beitragssätze für die finanziellen Leistungen der Kirchgemeinden an die Zentralkasse der Körperschaft fest. Das katholische Parlament wacht über den Vollzug der an den Synodalrat überwiesenen Geschäfte und beschliesst über die Schaffung, Erweiterung oder Aufhebung von Dienststellen der Körperschaft. Es legt in einer Anstellungsordnung die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Angestellten der Kirchgemeinden und der Körperschaft fest und entscheidet über strukturelle Änderungen wie etwa Zusammenschlüsse von Kirchgemeinden.

Für ihre Tätigkeit werden die Synodalen entschädigt. Sie erhalten eine Grundentschädigung. Sitzungsgelder und Spesen werden ebenfalls vergütet. Der zeitliche Aufwand eines Synodenmitglieds bemisst sich an der inhaltlichen Vorbereitung zu den Geschäften, einer allfälligen Kommissionsarbeit sowie der Teilnahme an ordentlichen Synodensitzungen und Zusammenkünften (Fraktionssitzungen, Synodenstämme und weitere Anlässe).

Arbeitsweise

Die Geschäftsleitung der Synode organisiert den Parlamentsbetrieb nach den Vorgaben der Geschäftsordnung der Synode. Sie lädt zu den Synodensitzungen ein und sorgt für den Informationsaustausch unter den Mitgliedern der Synode und den Fraktionen. Für die Vorbereitung und Vorbesprechung der traktandierten Geschäfte treffen sich die Synodalen im Rahmen von Fraktionssitzungen. Diese finden in der Regel jeweils im Vorfeld der Synodensitzungen statt. In der Regel finden pro Jahr vier halb- oder ganztägige Synodensitzungen statt. An den Synodensitzungen nehmen die Mitglieder des Synodalrates und der Generalvikar für die Bistumsregion Zürich-Glarus mit beratender Stimme teil.

Kompetenzen und Instrumente

Der Synode stehen dieselben parlamentarischen Instrumente wie den staatlichen Parlamenten zur Verfügung. Die Palette ist vielfältig: Verpflichtende Motion, aufforderndes Postulat, parlamentarische Initiative, Interpellation, schriftliche Anfrage, Fragestunde und Resolution. Die Ausgestaltung der Instrumente ist in der Geschäftsordnung der Synode geregelt. Die Antragstellung an das katholische Parlament erfolgt in der Regel durch den Synodalrat, der auch für den Vollzug der Synodenbeschlüsse verantwortlich ist.

Synode als Teil des öffentlichen Lebens

Die Synode behandelte ihre Geschäfte bis Ende 2025 im Zürcher Rathaus am Limmatquai. Seit April 2026 finden die Synodensitzungen jeweils am Donnerstag im Rathaus Hard statt, wo auch die Parlamente von Stadt und Kanton Zürich sowie die Evangelisch-reformierte Kirchensynode tagen. Das katholische Parlament im Kanton Zürich pflegt Beziehungen zur Synode der reformierten Schwesterkirche und kirchlichen Parlamenten in anderen Kantonen.

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Faltblatt zum katholischen Parlament, die Synode.