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Kirche gestalten in der katholischen Synode

Zwanzig Jahre nach der öffentlich-rechtlichen Anerkennung der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich tagte 1983 erstmals das katholische Parlament, die Synode. Sie ist neben der Gesamtheit der katholischen Stimmberechtigten die Legislative der Körperschaft.

Duales System

Im Kanton Zürich ist die katholische Kirche als duales System organisiert: Ein Mit- und Nebeneinander von demokratischen Strukturen und kirchlich hierarchischem Aufbau auf kommunaler und kantonaler Ebene. Auf lokaler Ebene werden die Aufgaben von der Kirchgemeinde, auf kantonaler von der Körperschaft wahrgenommen. Die Präambel der Kirchenordnung hebt den Willen und das Erfordernis zur einvernehmlichen Zusammenarbeit der Körperschaftsorgane mit den kirchlichen Instanzen für eine lebendige Kirche zum Wohl der Menschen hervor.

Organisation

Die rund 100 Mitglieder der Synode werden durch die Kirchgemeinden an der Urne aus dem Kreis der stimm- und wahlberechtigten Mitglieder im Majorzverfahren auf eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Jede Kirchgemeinde wählt mindestens ein Synodenmitglied. Die Synodalen vertreten ihre Kirchgemeinde, sind aber gemäss dem Amtsgelübde ihrem Gewissen verpflichtet. Eine Geschäftsleitung organisiert den Parlamentsbetrieb. 

Aufgaben

Die Synodalen prüfen und genehmigen den Voranschlag, die Jahresrechnung und den Jahresbericht des Synodalrats und setzen alle zwei Jahre die Beitragssätze für die finanziellen Leistungen der Kirchgemeinden an die Zentralkasse der Körperschaft fest. Das katholische Parlament wacht über den Vollzug der an den Synodalrat überwiesenen Geschäfte und beschliesst über die Schaffung, Erweiterung oder Aufhebung von Dienststellen der Körperschaft. Es legt in einer Anstellungsordnung die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Angestellten der Kirchgemeinden und der Körperschaft fest und entscheidet über strukturelle Änderungen wie etwa Zusammenschlüsse von Kirchgemeinden.

Arbeitsweise

Die Geschäftsleitung der Synode organisiert den Parlamentsbetrieb, lädt zu den Sitzungen ein und sorgt für den Informationsaustausch unter den Mitgliedern und Fraktionen. Für die Vorbereitung und Vorbesprechung der traktandierten Geschäfte treffen sich die Synodalen im Rahmen von Fraktionssitzungen. Die Synodalen kommen in der Regel zu vier halb- oder ganztägigen Sitzungen im Jahr zusammen. An den Sitzungen nehmen die Mitglieder des Synodalrates und der Generalvikar für die Bistumsregion Zürich-Glarus mit beratender Stimme teil.

Kompetenzen und Instrumente

Der Synode stehen dieselben parlamentarischen Instrumente zur Verfügung wie den staatlichen Parlamenten auch. Die Palette reicht von der verpflichtenden Motion und dem auffordernden Postulat über die Parlamentarische Initiative, Interpellation, Schriftliche Anfrage und Fragestunde bis hin zur Resolution. Die Ausgestaltung der Instrumente ist in der Geschäftsordnung der Synode geregelt. Die Antragstellung an das katholische Parlament erfolgt in der Regel durch den Synodalrat, der auch für den Vollzug der Synodenbeschlüsse verantwortlich ist.

Synode als Teil des öffentlichen Lebens

Die Synode tagt in der Regel jeweils an einem Donnerstag im Zürcher Rathaus am Limmatquai, wo auch die Parlamentsmitglieder von Stadt und Kanton ein- und ausgehen. Die parlamentarischen Beratungen der Synode im Dienst der 75 Kirchgemeinden und der rund 390 000 katholischen Mitglieder im Kanton Zürich sind öffentlich und können auf der Tribüne mitverfolgt werden. Das katholische Parlament im Kanton Zürich pflegt Beziehungen zur Synode der reformierten Schwesterkirche und kirchlichen Parlamenten in anderen Kantonen.

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Faltblatt zum katholischen Parlament, die Synode.