Pfingstweidstrasse: Streit geht zurück ans Handelsgericht
Die W. Schmid & Co AG hatte sich in der Mediations-Vereinbarung verbindlich bis zum 28. Februar 2017 zur Eigentumsübertragung verpflichtet. Vorher waren in einem konstruktiven Dialog die strittigen Fragen bezüglich der Beschriftung des Gebäudes der zukünftigen Paulus Akademie sowie die offenen Fragen bezüglich des Nutzungskonzepts zur beidseitigen Zufriedenheit geklärt worden.
Nach der Unterzeichnung der Mediations-Vereinbarung wurde die Körperschaft aber mit neuen, zusätzlichen Forderungen der W. Schmid & Co AG konfrontiert, was aus Sicht der Körperschaft einen eklatanten Wortbruch darstellt. Namentlich wird neu die Mitbestimmung der W. Schmid & Co AG bei der Nutzung und Gestaltung unseres Foyers verlangt, also des Eingangsbereichs der Paulus Akademie. Diese Mitbestimmung soll nach dem Willen der W. Schmid & Co AG ebenfalls in die Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen werden.
Für die Körperschaft ist es nicht akzeptabel, dass nach Unterzeichnung der Mediations-Vereinbarung neue Forderungen als Bedingung für die Eigentumsübertragung gestellt werden. Der Synodalrat hat deshalb entschieden, die Sistierung des Prozesses beim Zürcher Handelsgericht nicht weiter zu verlängern.
Der Synodalrat bedauert die neueste Entwicklung ausserordentlich, zumal sich noch vor wenigen Monaten eine gütliche Einigung des unseligen Rechtsstreits abgezeichnet hatte. Trotz Wiederaufnahme des gerichtlichen Verfahrens hält der Synodalrat die Gesprächsbereitschaft mit der W. Schmid & Co AG aufrecht und bleibt an einer aussergerichtlichen Einigung interessiert.
Synodalrat
Zürich, 6. April 2017
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