Kirche aktuell

Nachfolgeregelung Gesucht: Fünf Domherren

Mittlerweilen sind im Churer Domkapitel, das für die Wahl des Bischof zuständig ist, fünf der insgesamt 24 Sitze unbesetzt. Wir erklären, wie die Nachfolge geregelt wird.
11. Mai 2021 Katholische Kirche im Kanton Zürich

Bei Vollbesetzung hat das Churer Domkapitel sechs residierende und 18 nichtresidierende Domherren. Derzeit sind fünf Sitze vakant, weil Mitglieder verstorben sind (Tarcisi Venzin, Martin Bürgi, Hans Willy Cantoni, Christoph Casetti) und Joseph Bonnemain als Bischof ausgeschieden ist.

Zunächst wird das Domkapitel unter Leitung des Domdekans von sich aus aktiv, in dem es als erweitertes Residentialkapitel (das aus Dompropst, Domdekan, Domscholastikus, Domkantor und Domkustos besteht) dem Bischof für einen frei gewordenen Sitz drei Kandidaten vorschlägt. Der Bischof hört sich die Vorschläge des Domkapitels an und ernennt dann den neuen Domherrn. Dabei ist er nicht an die Vorschläge des Domkapitels gebunden und kann zum Domherren ernennen, wen er will.

Eine Besonderheit bilden hierbei die beiden Standesdomherren des Kantons Schwyz, welche von der Regierung des jeweiligen Kantons gewählt und dem Bischof präsentiert werden. Der Bischof bestätigt die Wahl und die Präsentation und ernennt den neuen Domherrn. Wann das Domkapitel aktiv wird, ist derzeit noch offen.