Erneuerungswahl der Mitglieder der Rekurskommission
Gestützt auf § 7 Abs. 2 lit. c des Kirchengesetzes und Art. 27 Abs. 1 lit. c der Kirchenordnung wählt die Römisch-katholische Synode an ihrer Sitzung vom 17. Juni 2021 die Mitglieder der Rekurskommission für die Amtsdauer 2021–2025
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