Stefanie Wintergerste, Leiterin Sekretariat Generalvikariat Zwischen Dokumenten und Trauungen
Was inspiriert Dich bei deiner täglichen Arbeit als Leiterin des Sekretariats vom Generalvikariat?
Stefanie Wintergerste: Im Generalvikariat laufen viele Fäden zusammen. Besonders spannend finde ich, dass kein Tag dem anderen gleicht. Die Arbeit ist abwechslungsreich, und ich komme - meist telefonisch - mit ganz unterschiedlichen Menschen in Kontakt. Dazu gehören sowohl Mitarbeitende aus den Pfarreien und der Pastoral als auch Menschen, die auf der Suche nach der richtigen Ansprechperson für ihr Anliegen sind. Oft wenden sie sich an uns, weil wir im Zusammenhang mit der katholischen Kirche als erste Anlaufstelle sichtbar sind. So erreichen uns vielfältige Fragen und Themen: von kirchenrechtlichen und praktischen Anliegen bis hin zu persönlichen Lebenssituationen wie Taufe, Eheschliessung oder Trauer, aber auch Enttäuschung und schwierige Erfahrungen.
Welche Herausforderungen begleiten dich zurzeit?
Die «Hochzeitssaison» hat begonnen und das ist, wie jedes Jahr im Frühjahr, auch bei uns deutlich spürbar. Besonders Paare, die im Sommer heiraten möchten, sind derzeit dabei, mit den Seelsorgenden in ihren Pfarreien und Missionen die notwendigen Dokumente zusammenzustellen. Bis heute haben wir in diesem Jahr bereits 56 Dokumente bearbeitet, und in den letzten Tagen sind nochmals 31 neue hinzugekommen. Die Vorfreude auf den grossen Tag ist also auch bei uns im Arbeitsalltag angekommen.
Nicht alle Heiratswilligen behandelst aber du, oder?
Nein. Die erste Anlaufstelle für Brautpaare ist ihre Wohnpfarrei oder die jeweilige Mission. Dort werden die meisten Vorbereitungen getroffen. Zu uns gelangen vor allem jene Dossiers, die ins Ausland oder ins Tessin weitergeleitet werden müssen oder für die eine spezielle Dispens erforderlich ist.
Welche Fälle sind denn häufiger?
Hier zeigt ein Blick in den Jahresbericht der Katholischen Kirche im Kanton Zürich ganz gut die Dimensionen: Von den 431 Paaren, die sich im Jahr 2025 für eine kirchliche Eheschliessung angemeldet haben, haben 293 Paare im Ausland geheiratet, und für 46 Paare mussten besondere Bewilligungen eingeholt werden. Heiratet ein Paar hingegen in der eigenen oder in einer anderen Schweizer Pfarrei - mit Ausnahme des Tessins -, werden die Dokumente direkt von Pfarrei zu Pfarrei weitergeleitet - eine Bearbeitung durch uns ist dann nicht nötig.
Skizziere mal einen Fall, und erkläre, was Deine Aufgabe dabei ist.
Die Hauptvorbereitung und auch die Gespräche findet in den Pfarreien und Missionen statt. Ein Paar, bei dem mindestens eine der beiden Personen katholisch ist, meldet sich beim zuständigen Seelsorger oder bei der zuständigen Seelsorgerin. Diese Person ist dafür verantwortlich, mit dem Brautpaar das vierseitige Ehedokument auszufüllen, das sowohl Angaben zu den Brautleuten als auch persönliche Fragen zur Ehe enthält. Zur Vollständigkeit der Unterlagen ist zudem ein aktueller Auszug aus dem Taufbuch der katholischen Brautleute oder, bei gültig Getauften einer anderen Konfession, eine Taufbestätigung beizufügen.
Das sind schon einige Dokumente, die da besorgt werden müssen.
Das stimmt, und je nach «Konstellation» des Brautpaars und des Trauortes kann die erforderliche Dokumentenliste erweitert werden. So verlangen etwa die Diözesen in Italien und im Tessin zusätzlich das sogenannte «statu libero»-Formular, wenn die Ziviltrauung der beiden noch bevorsteht. Dokumente, die von uns bearbeitet werden, prüfen wir daher auf Vollständigkeit und klären bei Bedarf Rückfragen direkt mit den zuständigen Pfarreien oder der Mission. Ziel ist es, dass das Brautpaar mit den Unterlagen möglichst problemlos im jeweiligen Land heiraten kann und dort keine unerwarteten Hürden entstehen, die im Vorfeld hätten vermieden werden können.
Dann ist Deine Botschaft an die Paare, sich früh bei ihrer Pfarrei zu melden?
Leider können die Pfarreien oder Missionen kaum beeinflussen, wann sich das Brautpaar meldet. Je früher die Unterlagen eingereicht werden, desto entspannter der Ablauf – am besten mindestens sechs Monate vor der Hochzeit. Viele Paare reservieren Location, Catering oder Fotograf früh, die kirchlichen Unterlagen sollten ebenso rechtzeitig geplant werden. Wenn es knapp wird, hilft es, wenn das Pfarramt die Dokumente schnell weiterleitet. Gehen Unterlagen ins Ausland, erhält das Brautpaar vom Generalvikar das «nihil obstat» und einen Entlassungsbrief («litterae dimissoriae»), die zusammen mit einem Begleitschreiben ans ausländische Bistum geschickt werden. Dort werden die Unterlagen geprüft, bevor sie ans Traupfarramt weitergeleitet werden..
Was ist der komplexeste Fall, den du zurzeit bearbeitest?
Da fallen mir gerade mehrere ein. Einem Paar zum Beispiel wurde kurz vor der Hochzeit die zugesagte Traukirche wieder abgesagt. Inzwischen haben sie einen neuen Ort in einem anderen Bistum gefunden. Die bereits erstellten Unterlagen müssen nun nochmals revidiert und alle Beteiligten informiert werden. Ein anderes Paar heiratet in einem Gebiet, in dem vor kurzem Krieg ausgebrochen ist, sodass wir möglicherweise kurzfristig prüfen müssen, ob die Trauung dort überhaupt möglich ist. Und wieder ein anderes Paar hat so wenig Eckdaten über den Trauort angegeben, dass wir detektivisch herausfinden müssen, wo und in welchem Bistum die Trauung stattfinden soll. Anonymisiert gesagt: Wenn da nur «Kirche San Andrea in der Dominikanischen Republik mit Traupriester Francesco» steht, bleiben viele Fragen offen…
Deshalb an dieser Stelle vielleicht auch ein Appell an die Pfarrämter, die Euch die Ehedokumente zur Bearbeitung senden?
Besonders hilfreich ist es, wenn die Angaben so präzise wie möglich gemacht werden: zum Beispiel die Traukirche mit ihrem Patron und der vollständigen Adresse sowie die genauen Angaben zur Person des Traupriesters, denn nicht immer sind die Trauseelsorger auch die Priester der Traupfarrei oder des Bistums. Je genauer die Informationen sind, desto weniger Rückfragen entstehen, und das Dokument kann den nächsten Schritt zum Trauort machen.
Wann braucht es eine Dispens?
Es gibt verschiedene Dispensen, am häufigsten werden aber die Dispens vom Hindernis der Religionsverschiedenheit und die Dispens von der kanonischen Formpflicht beantragt. Die erste ist nötig, wenn ein Partner katholisch ist und der andere ungetauft oder einer anderen Religion angehört, zum Beispiel dem Islam, Buddhismus oder Hinduismus. Die zweite wird erforderlich, wenn die Trauung nicht vor einem katholischen Priester oder Diakon stattfindet. Beide Dispensen müssen vom Generalvikar oder Bischof erteilt werden. Sind beide Partner gültig getauft, aber konfessionsverschieden, ist grundsätzlich keine Dispens nötig, sondern nur die Erlaubnis des Pfarrers oder Pfarradministrators. Soll das Jawort jedoch zum Beispiel durch einen reformierten Seelsorger entgegengenommen werden, ist die Dispens von der kanonischen Formpflicht erforderlich.
Tatsächlich tönt alles sehr aufwändig und kompliziert.
Ich denke, es klingt komplizierter, als es tatsächlich ist. Wie bei so vielem gilt: «Übung macht den Meister/die Meisterin». Bei 300 Dokumenten bin ich tatsächlich im Vorteil gegenüber Pfarreien, die pro Jahr vielleicht nur ein bis zwei Dokumente ausfüllen. Daher möchte ich alle, die in irgendeiner Form mit Ehedokumenten zu tun haben, ermutigen, bei Unsicherheiten jederzeit nachzufragen.
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