Die Entscheide über die Rekurse werden hier publiziert.
Entscheid R-112-18 vom 4. Januar 2019 betr. Protokollberichtigungsbegehren
Keine Zuständigkeit der Rekurskommission für Protokollberichtigungsbegehren, woran auch eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung nichts ändert. Überweisung des Rekurses an Aufsichtskommission.
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Entscheid R-112-18 vom 4. Januar 2019 betr. Protokollberichtigungsbegehren
Keine Zuständigkeit der Rekurskommission für Protokollberichtigungsbegehren, woran auch eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung nichts ändert. Überweisung des Rekurses an Aufsichtskommission.
Entscheid R-111-18 vom 4. Januar 2019 betr. Protokollberichtigungsbegehren
Keine Zuständigkeit der Rekurskommission für Protokollberichtigungsbegehren, woran auch eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung nichts ändert. Überweisung des Rekurses an Aufsichtskommission.
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Entscheid R-111-18 vom 4. Januar 2019 betr. Protokollberichtigungsbegehren
Keine Zuständigkeit der Rekurskommission für Protokollberichtigungsbegehren, woran auch eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung nichts ändert. Überweisung des Rekurses an Aufsichtskommission.
Entscheid R-109-18 vom 4. Januar 2019 betr. Protokollberichtigungsbegehren
Keine Zuständigkeit der Rekurskommission für Protokollberichtigungsbegehren, woran auch eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung nichts ändert. Überweisung des Rekurses an Aufsichtskommission.
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Entscheid R-109-18 vom 4. Januar 2019 betr. Protokollberichtigungsbegehren
Keine Zuständigkeit der Rekurskommission für Protokollberichtigungsbegehren, woran auch eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung nichts ändert. Überweisung des Rekurses an Aufsichtskommission.
Entscheid R-110-18 vom 19. Oktober 2018 betr. Rekurs in Stimmrechtssachen
Abweisung des Rekurses, nachdem gestützt auf die Ankündigung, die Aktenauflage, die Unterlagen und die Ausführungen an der fraglichen Kirchgemeindeversammlung eine genügende objektive und sachliche Information der Stimmberechtigten bestand und anlässlich der Versammlung selber keine Unregelmässigkeiten erstellt wurden.
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Entscheid R-110-18 vom 19. Oktober 2018 betr. Rekurs in Stimmrechtssachen
Abweisung des Rekurses, nachdem gestützt auf die Ankündigung, die Aktenauflage, die Unterlagen und die Ausführungen an der fraglichen Kirchgemeindeversammlung eine genügende objektive und sachliche Information der Stimmberechtigten bestand und anlässlich der Versammlung selber keine Unregelmässigkeiten erstellt wurden.
Beschluss R-106-18 vom 26. Oktober 2018 betr. Rekurs in Stimmrechtssachen
Mangels Rüge der von der Rekurrentin vorgebrachten Verletzung von Verfahrensvorschriften anlässlich der fraglichen Kirchgemeindeversammlung ist sie nicht zum Stimmrechtsrekurs legitimiert.
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Beschluss R-106-18 vom 26. Oktober 2018 betr. Rekurs in Stimmrechtssachen
Mangels Rüge der von der Rekurrentin vorgebrachten Verletzung von Verfahrensvorschriften anlässlich der fraglichen Kirchgemeindeversammlung ist sie nicht zum Stimmrechtsrekurs legitimiert.
Entscheid R-107-18 vom 26. Oktober 2018 betr. Rekurs in Stimmrechtssachen
Beim Traktandum „Wahlen“ mussten die Stimmberechtigten im Voraus nicht mit einer Wahl der Pfarreibeauftragten an der fraglichen Kirchgemeindeversammlung rechnen, namentlich wenn dies in vorhergehenden Kirchgemeindeversammlungen explitzit als „Wahl der Pfarreibeauftragten“ traktandiert wurde. Ungültigerklärung des entsprechenden Beschlusses der Kirchgemeindeversammlung.
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Entscheid R-107-18 vom 26. Oktober 2018 betr. Rekurs in Stimmrechtssachen
Beim Traktandum „Wahlen“ mussten die Stimmberechtigten im Voraus nicht mit einer Wahl der Pfarreibeauftragten an der fraglichen Kirchgemeindeversammlung rechnen, namentlich wenn dies in vorhergehenden Kirchgemeindeversammlungen explitzit als „Wahl der Pfarreibeauftragten“ traktandiert wurde. Ungültigerklärung des entsprechenden Beschlusses der Kirchgemeindeversammlung.
Beschluss R-108-18 vom 26. Oktober 2018 betr. Rekurs in Stimmrechtssachen
Mangels Rüge der von der Rekurrentin vorgebrachten Verletzung von Verfahrensvorschriften anlässlich der fraglichen Kirchgemeindeversammlung ist sie nicht zum Stimmrechtsrekurs legitimiert. Obiter: Kirchenpflege bei Wahlgeschäft ohne Beratungsfunktion, weshalb behördliches Eingreifen in Wahlkampf grundsätzlich ausgeschlossen ist.
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Beschluss R-108-18 vom 26. Oktober 2018 betr. Rekurs in Stimmrechtssachen
Mangels Rüge der von der Rekurrentin vorgebrachten Verletzung von Verfahrensvorschriften anlässlich der fraglichen Kirchgemeindeversammlung ist sie nicht zum Stimmrechtsrekurs legitimiert. Obiter: Kirchenpflege bei Wahlgeschäft ohne Beratungsfunktion, weshalb behördliches Eingreifen in Wahlkampf grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Entscheid R-105-18 vom 21. November 2018 betr. Rekurs in Stimmrechtssachen
Lauf der Rechtsmittelfrist bei Rekursen gegen Vorbereitungshandlungen ab Eröffnung der Mitteilung der entsprechenden Anordnung. Sodann Thematisierung der Funktion und Befugnisse der Kirchenpflege im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung einer Erneuerungswahl. Vorliegend keine Beanstandungen erstellt.
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Entscheid R-105-18 vom 21. November 2018 betr. Rekurs in Stimmrechtssachen
Lauf der Rechtsmittelfrist bei Rekursen gegen Vorbereitungshandlungen ab Eröffnung der Mitteilung der entsprechenden Anordnung. Sodann Thematisierung der Funktion und Befugnisse der Kirchenpflege im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung einer Erneuerungswahl. Vorliegend keine Beanstandungen erstellt.
Entscheid R-117-18 vom 7. Dezember 2018 betr. Rekurs in Stimmrechtssachen
Thematisierung des Wohnsitzerfordernisses als Wählbarkeitsvoraussetzung für Wahl der Synodenmitglieder. Dieses Erfordernis muss im Zeitpunkt der Wahl und nicht bereits bei Einreichung der Wahlvorschläge erfüllt sein.
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Entscheid R-117-18 vom 7. Dezember 2018 betr. Rekurs in Stimmrechtssachen
Thematisierung des Wohnsitzerfordernisses als Wählbarkeitsvoraussetzung für Wahl der Synodenmitglieder. Dieses Erfordernis muss im Zeitpunkt der Wahl und nicht bereits bei Einreichung der Wahlvorschläge erfüllt sein.
Entscheid R-104-17 vom 5. April 2018 betreffend Beiträge an Zentralkasse
Auch bei Gebietveränderungen bei einer Kirchgemeinde mit strukturellen Änderungen hinsichtlich Steuersubstrat ist die pauschale Bemessung des Beitrags an die Zentralkasse zulässig.
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Entscheid R-104-17 vom 5. April 2018 betreffend Beiträge an Zentralkasse
Auch bei Gebietveränderungen bei einer Kirchgemeinde mit strukturellen Änderungen hinsichtlich Steuersubstrat ist die pauschale Bemessung des Beitrags an die Zentralkasse zulässig.