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Substanzielles Protokoll vom 30. Juni 2022

Beschlussprotokoll vom 1. Dezember 2022

Beschlussprotokoll vom 3. November 2022

Substanzielles Protokoll vom 23. Juni 2022

Entscheid R-106-20 und R-107-20 vom 8. Juli 2022 betr. Kündigung, Freistellung und Kostenfolge

Bei Ansprüchen aus öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen ergibt sich ein Anspruch auf eine öffentliche Verhandlung. Es konnte offenbleiben, ob Art. 6 Ziff. 1 EMRK, der grundsätzlich nur vor Gerichten und gerichtlichen Behörden Anwendung findet, im vorliegenden Fall auch für die Vorinstanz als verwaltungsinterne Rekursinstanz Anwendung findet (E. 2.7). Der Arbeitnehmerin, die als Jugendbeauftragte (zu 50 % als Religionspädagogin im Bereich Katechese und zu 50 % als Religionspädagogin im Bereich Jugendarbeit) angestellt war, wurde rechtmässig gekündigt; der ordentlichen Kündigung des Anstellungsverhältnisses lagen sachliche Gründe zugrunde. Es ist daher nicht zu beanstanden, dass die Kirchgemeinde die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen hat. Damit hat die Arbeitnehmerin keinen Anspruch auf Entschädigung über die Anstellungsdauer hinaus (E. 5). Der Synodalrat verletzte die der Kirchgemeinde in personalrechtlichen Angelegenheiten zustehende Gemeindeautonomie, indem sie ihr Ermessen anstelle desjenigen der Kirchgemeinde setzte und damit die Freistellung der Arbeitnehmerin als unverhältnismässig erachtete. Die Freistellung erfolgte demnach rechtmässig (E. 6). Der Synodalrat nahm eine rechtsfehlerhafte Kostenauflage zulasten der Kirchgemeinde vor, welche sie mit dem übermässigen Aufwand der Arbeitnehmerin begründete. Der Kirchgemeinde hätten keine Verfahrenskosten auferlegt werden dürfen. Demgegenüber war es gerechtfertigt, der Arbeitnehmerin für ihre übermässig umfangreichen und weitschweifigen Eingaben reduzierte Verfahrenskosten aufzuerlegen (E. 7). Damit erweisen sich die Kündigung und die Freistellung der Arbeitnehmerin als rechtmässig (E. 8). Abweisung des Rekurses der Arbeitnehmerin; Gutheissung des Rekurses der Kirchgemeinde.

Substanzielles Protokoll vom 8. September 2022

Beschlussprotokoll vom 8. September 2022

Beschlussprotokoll vom 30. Juni 2022

Beschlussprotokoll vom 23. Juni 2022

Substanzielles Protokoll vom 7. April 2022

Beschlussprotokoll vom 7. April 2022

5.25a Pflichtenheft Leitungsassistentin /Leitungsassistent

Verhaltenskodex zum Umgang mit Macht - Prävention von spirituellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung

Online-Fassung mit ergänztem Impressum

2022_Verhaltenskodex_Macht_Bistum_Chur.pdf

Substanzielles Protokoll vom 2. Dezember 2021

Substanzielles Protokoll vom 4. November 2021

Beschlussprotokoll vom 2. Dezember 2021

5.24b Pflichtenheft Hauswartin/Hauswart

5.24a Pflichtenheft Sakristanin/Sakristan

Beschluss R-112-20 vom 1. Juli 2021 betr. Rekurs in Stimmrechtssachen

Nichteintreten auf Stimmrechtsrekurs wegen Verletzung der Rügepflicht. Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass eine solche in der Versammlung gerügt worden ist. Vorliegend findet sich im Protokoll kein Hinweis, wonach ein Versammlungsteilnehmer die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Kirchgemeindeversammlung gerügt hätte. Der Rekurrent macht denn auch nicht geltend, er oder eine andere anwesende Person hätte sich an der Kirchgemeindeversammlung entsprechend geäussert. Soweit die Traktandierung der Kirchgemeindeversammlung beanstandet wird, ist auf den Rekurs wegen Verspätung ebenfalls nicht einzutreten.

Beschlussprotokoll vom 4. November 2021

Substanzielles Protokoll vom 17. Juni 2021

Substanzielles Protokoll vom 15. April 2021

Beschlussprotokoll vom 17. Juni 2021

08 Synoden-Sitzung 2021-06-17- Link.pdf

Link Video 7. Synoden-Sitzung

application/pdf Link Video.pdf — 23.4 KB

Beschlussprotokoll vom 15. April 2021

Beschlussprotokoll vom 2. Dezember 2010

Substanzielles Protokoll vom 4. November 2010

Beschlussprotokoll vom 4. November 2010