Kontoplan der Kirchgemeinden
Der Kontoplan der Kirchgemeinden wird vom Synodalrat gestützt auf § 5 Finanzreglement erlassen. Die Kirchgemeinden haben im Zuge des neuen Kirchengesetzes einen neuen Kontoplan erhalten, welcher seit dem Jahr 2011 gültig ist.
Bitte beachten Sie die Anpassung des Kontoplans der Kirchgemeinden ab 1. April 2013 betreffend Rückerstattungen, Beiträge Berufsbildungsfonds, Anteil Kapitalzinsen, Verbindungskonten alte Rechnung/neue Rechnung.